Verschiebungen

- 16.04.2020 - 

Wohnbau und Stadtbau in Zeiten der Corona-Krise

Wohnbau und Stadtbau zusammen bewirtschaften derzeit rund 1300 eigene Wohnungen. Die Verwaltung für Dritte erstreckt sich auf nochmals rund 500 Einheiten. 122 Mietwohnungen sind derzeit im Bau. Im Gespräch mit Geschäftsführer Rainer Lindenmeier.

Wie gehen Sie bei der Wohnbau und Stadtbau mit der aktuellen Situation um?
Rainer Lindenmeier: Zum Schutz unserer Kunden und unserer Mitarbeitenden haben wir unser Büro für Besucher geschlossen.  Wir arbeiten in zwei komplett voneinander getrennten Schichten. Hierdurch wird das Risiko einer Ansteckung durch das Coronavirus verringert und im Falle einer Infektion besteht die Chance, dass nur eine Schicht unter Quarantäne gestellt wird. Fraglos ist dieses Vorgehen aber mit gewissen Einschränkungen bei der Tagesarbeit verbunden.
 
Können Sie die Einschränkungen konkretisieren?
Lindenmeier: Nun, das Büro bleibt für Kunden zunächst geschlossen und es sind nicht immer alle Mitarbeitenden in gewohnter Weise telefonisch erreichbar. Wir empfehlen daher hauptsächlich per E-Mail mit uns in Kontakt zu treten. Hinzu kommt, dass wir zum Schutz von Bewohnern, Handwerkern und Mitarbeitenden nur absolut dringende Instandsetzungsarbeiten ausführen lassen und Ortstermine weitestgehend vermeiden.
 
Was machen Sie wenn es aufgrund von Erkrankungen doch zur Schließung des Büros kommen würde?
Lindenmeier: Für diesen Fall haben wir mehrere mobile Kommunikationsgeräte so eingerichtet, dass von zu Hause aus auf unser EDV-System zugegriffen werden kann. Ein Teil unserer Mitarbeitenden kann so den Geschäftsbetrieb im Wesentlichen aufrechterhalten.
 
Wie gehen Sie damit um, wenn Mieter auf Grund der Corona-Pandemie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können?
Lindenmeier: Eine neue gesetzliche Regelung, das sogenannte Mietmoratorium, sieht vor, dass im Zeitraum von April 2020 bis Juni 2020 nachweislich auf Corona zurückzuführende Mietausfälle zunächst zu keinen mietrechtlichen Konsequenzen führen. Eventuelle Fehlbeträge werden also gestundet und sind später zu tilgen. Zur Vermeidung von Kündigungen wegen Zahlungsverzug bieten wir in begründeten Fällen auch bisher schon Stundungen in Verbindung mit angemessenen Zahlungsvereinbarungen an.
 
Wie gehen Sie mit den anstehenden Jahresabrechnungen und Eigentümerversammlungen um?
Lindenmeier: Unter Berücksichtigung der geltenden Rechtslage finden bis auf weiteres weder Eigentümerversammlungen noch sonstige Zusammenkünfte statt. Zur Vermeidung einer finanziellen Notlage bleibt die Verpflichtung zur Hausgeldzahlung der einzelnen Eigentümer gegenüber der Eigentümergemeinschaft auf der Grundlage des im Vorjahr beschlossenen Wirtschaftsplans bestehen.
 
Wie sieht es mit den laufenden Neubauvorhaben aus?
Lindenmeier: Hier zeichnen sich tatsächlich zeitliche Verschiebungen ab. Wir können nur abwarten, wie lange es dauert, bis die Arbeiten wieder aufgenommen werden. Wie überall gilt auch hier: Gesundheit geht vor.