Neuer Familienpass für Offenburger Familien

- 14.07.2020 - 

Der städtische Fachbereich Bürgerservice informiert, dass zum neuen Kindergarten- und Schuljahr wieder ein neuer Familienpass beantragt werden kann.

Der neue Familienpass ist ab dem 01. September 2020 gültig. Eine Beantragung ist ab Montag, 20. Juli 2020, im Bürgerbüro, Fischmarkt  2 möglich. Bitte beachten Sie: Die Beantragung des Familienpasses ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Um die volle Laufzeit auszuschöpfen, ist eine Beantragung bis 30.09.2020 möglich. Danach gilt das Antragsprinzip. Anträge, die im laufenden Monat gestellt werden, gelten rückwirkend ab dem 1. des Antragsmonats.

Die Einwohner und Einwohnerinnen der einzelnen Ortsteile können dies auch bei ihrer zuständigen Ortsverwaltung erledigen.

 

Da der Familienpass einkommensabhängig ist, benötigen wir die entsprechenden Unterlagen:

  • Steuerbescheid 2018
  • Dezember-Abrechnungen 2018 aller Verdiener/innen im HH
  • Bescheid über den Erhalt von Mutterschaftsgeld
  • Elterngeldbescheid
  • Nachweis über den Erhalt von Kindergeld für Kinder ab 18 Jahre
  • Nachweis bei Unterhaltszahlungen ( z.B. Kontoauszug)
  • Bescheid über Lohnersatzleistungen (Krankengeld, ALG I)
  • Zinserträge
  • Mieteinnahmen
  • Aktuelle Schulbescheinigung für die Schülerbeförderung und für alle Schüler ab 18 Jahre
  • Teilnehmer-Nummer der Firma Pair Solution für die Bezuschussung der Mittagsverpflegung

 

Erhalten Sie Leistungen von der kommunalen Arbeitsförderung nach SGB II? Dann benötigen wir Ihren aktuellen Bescheid.  

Bitte bringen Sie auch Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.