Haus des Jugendrechts: „Kurzer Draht“ unter den Behörden

- 19.08.2020 - 

Was geschieht, wenn Jugendliche unter 18 Jahren straffällig werden? In der klassischen Fallbearbeitung sind die Wege mitunter lang und die an der Bearbeitung beteiligten Behörden wenig vernetzt. Seit Februar gibt es in Offenburg das Haus des Jugendrechts, das mit neuen Konzepten aufwartet und die Verfahren so gestalten kann, dass den besonderen Aufgabenstellungen bei Jugendlichen besser Rechnung getragen wird. Die Projektpartner Staatsanwaltschaft Offenburg, Polizeipräsidium Offenburg und Landratsamt Ortenaukreis arbeiten dabei Hand in Hand und unter einem Dach in der Straßburger Straße. In die Arbeit werden auch die Erziehungsberechtigten sowie externe Organisationen, etwa die Diakonie oder die Soziale Rechtspflege Ortenau, einbezogen.

Wegen der Corona-Pandemie hatte bislang keine feierliche Einweihung der Institution stattfinden können. Stattdessen trafen sich dieser Tage Vertreter und Vertreterinnen beteiligter Behörden zum Austausch, darunter auch Oberbürgermeister Marco Steffens und Alexa Adelmann, Fachbereichsleiterin Bürgerservice (darunter das „Ordnungsamt“) und Koordinierungsstelle der Kommunalen Kriminalprävention der Stadt Offenburg.

Dr. Herwig Schäfer, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwalt Offenburg, dankte Polizeihauptkommissar Stephan Krämer für die bisher geleistete Arbeit. Krämer ist Koordinator des Hauses des Jugendrechts und präsentierte beim Vor-Ort-Termin gemeinsam mit Andreas Wurth, Jugenddezernent bei der Staatsanwaltschaft Offenburg, die Prinzipien der gemeinsamen Arbeit.

Ziel des Jugendstrafverfahrens ist es, erzieherisch auf den jugendlichen Straftäter einzuwirken, damit er künftig keine Straftaten mehr begeht. Dies soll durch die Bündelung der Ressourcen im Haus des Jugendrechts besser möglich werden. Ziel des Austauschs ist es vor allem, passgenau und im Sinne der Jugendlichen vorgehen zu können – denn es gilt bei Jugendlichen als erfolgsversprechender, schnell auf strafrechtliche Verfehlungen zu reagieren, um ein Umdenken zu bewirken und die Begehung neuer Straftaten zu verhindern.

 Die Akteure des Hauses des Jugendrechts haben es sich insbesondere zum Ziel gemacht, Kriminalität durch Prävention zu vermeiden und den Opferschutz zu stärken. Pläne und anstehende Projekte gibt es einige. So ist ein Opfer-Entschädigungs- und Wiedergutmachungsfonds vorgesehen, zu welchem Straffällige mit Arbeitsstunden beitragen. Zudem soll unter anderem die Kooperation mit den Schulen durch feste Ansprechpartner und Präventionsmaßnahmen ausgebaut werden. Die Corona-Pandemie erlaubte es bislang nicht, hier tätig zu werden, doch so bald wie möglich soll es losgehen. Derzeit laufen auch erste Fallkonferenzen an, die es neben zeitnahen strafprozessualen Maßnahmen ermöglichen, seitens des Jugendamts einen Hilfebedarf der Jugendlichen zu prüfen.