Mit Maske auf den Markt

- 23.10.2020 - 

Fünfte Corona-Verordnung: Stadt appelliert an Bürgerschaft, Vorschriften einzuhalten

Nachdem die baden-württembergische Landesregierung am 17. Oktober die dritte Pandemiestufe („Kritische Phase“) gemäß des „Landeskonzepts zum Umgang mit einer zweiten SARSCoV- 2-Infektionswelle“ ausgerufen hatte, beschloss der Ministerrat die Fünfte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung (CoronaVO). Sie ist seit Montag, 19. Oktober in Kraft.

Quelle: Christoph Lötsch

 

Kontrollgang. Alisa Fischer und Volker Fischer sind eines von mehreren Teams des Fachbereichs Bürgerservice. Sie kontrollieren, ob die Quarantäneverfügungen eingehalten werden. Auch die Gaststätten werden überprüft. Foto: Lötsch

 

 

Die am 9. Oktober erlassene Allgemeinverfügung der Stadt Offenburg über die Einschränkung privater Feierlichkeiten wurde aufgehoben und verlor damit ihre Gültigkeit.

Die Stadt Offenburg appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, die aktuellen Vorschriften der Corona-Verordnung einzuhalten. Diese betreffen auch den zweimal wöchentlich stattfindenden Wochenmarkt: Seit Dienstag weisen Beschilderungen auf die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hin; diese Pflicht gilt in Fußgängerzonen überall dort, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Auch Vereine müssen sich mit der aktuellen Verordnung auseinandersetzen und ihre Veranstaltungen entsprechend anpassen. Die Stadtverwaltung, Abteilung Bürgerbüro, Sicherheit & Ordnung, steht hier als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen tagt der städtische Verwaltungsstab Corona seit Montag wieder täglich, um sich über aktuelle Maßnahmen abzustimmen. Zuletzt hatte der Stab wöchentlich getagt. Daneben stimmen sich die Stabsleiter der großen Kreisstädte wöchentlich untereinander und mit dem Landratsamt ab. Zudem kontrolliert der Fachbereich Bürgerservice („Ordnungsamt“) die betroffenen Haushalte, ob die derzeit geltenden Quarantäneverfügungen eingehalten werden. Auch Gaststätten werden überprüft. Die städtische Website www.offenburg-corona.de bietet laufend aktuelle Informationen zum Thema SARS-CoV-2.

Die Corona-Verordnung steht auf der Website des Staatsministeriums unter www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung.

Fünfte Verordnung

Änderungen, abgesehen von der Maskentragpflicht

• Ansammlungen von mehr als 10 Personen sind untersagt. Ausnahmen von dieser Höchstgrenze gelten, wenn die Personen in gerader Linie verwandt, Geschwister und deren Nachkommen sind oder höchstens zwei Haushalten angehören, jeweils einschließlich der Ehegatten und Partner (§ 9 Abs. 2).

• Private Veranstaltungen mit mehr als 10 Teilnehmenden sind untersagt (§ 10 Abs. 3 Satz 1). Ausnahmen s.o.

• Sonstige Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden sind nach der Verordnung nun gänzlich untersagt. Hierzu sind nur Ausnahmen im Einzelfall nach § 20 Abs. 2 möglich.