Desinfektionsmittel statt Weihwasser

- 08.12.2020 - 

Bestattungen in Zeiten von Corona: 100 Besucher/innen sind erlaubt – strenge Auflagen müssen erfüllt werden

 

Bei Bestattungen auf den Offenburger Friedhöfen dürfen seit Mai dieses Jahres hundert Trauergäste von den Verstorbenen Abschied nehmen. Darüber ist der Leiter der Abteilung Friedhöfe der Technischen Betriebe Offenburg (TBO), Hans-Jürgen Jäger, sehr froh. Denn in den Vormonaten war die Zahl der Trauergäste auf zehn Personen beschränkt, das sei vor allem für die Angehörigen sehr schwierig gewesen.

Die Zahl von hundert Personen sei eine Ausnahme bei den Corona-Regeln, „und das ist gut so“, fügt der Leiter der Friedhöfe hinzu. Hundert Personen sind erlaubt, nicht inbegriffen in dieser Zahl sind Pfarrer, Ministranten und Bestatter. Allerdings müssen sich alle Teilnehmer an strenge Auflagen halten. Zunächst müssen sich alle Trauergäste auf einem Meldeblatt registrieren, erklärt der Friedhofsleiter: „Das ist erforderlich, damit das Gesundheitsamt mögliche Infektionsketten nachverfolgen kann.“ Es gilt die Maskenpflicht auch im Freien, die Türen der Aussegnungshalle müssen durchweg geöffnet sein, Gesangbücher liegen nicht aus, und am Grab wird weder Weihwasser noch Erde zur Verfügung gestellt. Hingegen stehen Desinfektionsmittel bereit, und die Anzahl der Personen in den Aussegnungshallen ist beschränkt: Im Friedhof Weingarten dürfen mit 50 Personen die meisten Trauergäste teilnehmen, erklärt Hans-Jürgen Jäger.

Die Zahl der Trauergäste sollte von den Angehörigen ermittelt werden, so die Auflagen. Bei kleineren Beerdigungen sei das eine Familienangelegenheit, bei größeren Bestattungen etwa von Vereinsmitgliedern sollte Rücksprache mit der Familie und der Friedhofsverwaltung gehalten werden. Weiterhin sind rituelle Totenwaschungen nicht gestattet, und Verstorbene dürfen nur dann aufgebahrt werden, wenn die Todesursache klar ist und kein Zusammenhang mit Covid 19 besteht oder vermutet wird.

Wie aber sieht es mit dem Kondolieren am Grab aus? „Das sollte vermieden werden“, so der Leiter der Friedhöfe. Hans-Jürgen Jäger erhält verschiedene Anrufe, von den Trauerfamilien und Vereinsvorständen, aber auch von Freunden und Bekannten des Verstorbenen. Die Einhaltung der geltenden Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie werde von allen sehr ernst genommen, hat Jäger erfahren. Es sei nicht immer leicht, das richtige Maß zu finden, auf der einen Seite sind Angehörige bemüht, sich an die Regeln zu halten, auf der anderen Seite möchten sie auch nicht Menschen abweisen, die dem Verstorbenen das letzte Geleit geben möchten.

Die Friedhofsverwaltung arbeitet eng zusammen mit den Kirchen und den Bestattungsinstituten, um einen reibungslosen Ablauf der Trauerfeier zu ermöglichen. Den Trauerfamilien empfiehlt Jäger, schon bei der Todesanzeige deutlich zu machen, in welcher Weise und in welchem Umfang die Bestattungsfeier stattfinden kann. Alle Beteiligten, Trauerfamilien, Bestattungsinstituten und der Friedhofsverwaltung liegt daran, dass eine würdige Feier stattfinden kann, die sich nicht in „Nebenschauspielplätzen“ verliert, sagt der Friedhofsleiter.