Allgemeine Information

Städtebauliche Rahmenpläne und Ortsentwicklungskonzepte stehen bezüglich der Größe des Bearbeitungsgebiets zwischen den gesetzlich definierten Planungsebenen „Flächennutzungsplan“ und „Bebauungsplan“.

Flächennutzungsplan und Bebauungsplan sind in ihren Darstellungen gesetzlich eng definiert. Besonders der Bebauungsplan kann und darf nur eindeutige und rechtssichere Aussagen treffen. Hingegen können Rahmenpläne und Ortsentwicklungskonzepte losgelöst von engen gesetzlichen Vorgaben die städtebauliche Situation eines Stadtteils bzw. einer Ortschaft erfassen und Defizite und Potenziale auch längerfristiger Art aufzeigen. Dabei kann auch in Alternativen gedacht werden.

Besonders geeignet sind diese Planungsinstrumente, um Innenentwicklungspotenziale, also kurz-, mittel- oder längerfristige zusätzliche Bebauungsmöglichkeiten innerhalb der bestehenden Siedlungsbereiche aufzuzeigen. Es ist Ziel der Stadt Offenburg, solche Innenentwicklungspotenziale nutzbar zu machen, um kostengünstig zusätzliche Bebauungsmöglichkeiten zu schaffen und Eingriffe in den Landschaftsraum zu minimieren.

Ortsentwicklungskonzepte und Rahmenpläne stellen damit eine wichtige Entscheidungsgrundlage für spätere Aufstellungen und Änderungen von Bebauungsplänen und für Investitionsentscheidungen dar. Häufig ist die Erstellung von Entwicklungskonzepten auch Voraussetzung, um Fördermittel aus öffentlichen Programmen zu erhalten.

Für vier Offenburger Ortschaften wurden bereits im Jahr 2008 in engem Zusammenwirken zwischen Bürgerschaft, Ortschaftsrat und Stadtverwaltung Ortsentwicklungskonzepte aufgestellt. Eine Aufstellung für die übrigen Ortschaften ist in den nächsten Jahren vorgesehen.

Für die Offenburger Kernstadt wurde im Rahmen der dortigen Sanierungsmaßnahme ein städtebaulicher Rahmenplan für die Nordweststadt aufgestellt. Für den Stadtteil Albersbösch hat der Gemeinderat die Aufstellung eines solchen Rahmenplans beschlossen.

Eine vergleichbare Aufgabe wie ein Rahmenplan erfüllen auch das „städtebauliche Strukturkonzept“ für das Güterbahnhofareal und das „Leitbild der räumlichen Ordnung“ für das Mühlbachareal.

Ortsentwicklungskonzept Bohlsbach

Ortsentwicklungskonzept Bühl

Ortsentwicklungskonzept Waltersweier

Ortsentwicklungskonzept Weier

Rahmenplan Nordweststadt

Rahmenplan Albersbösch