Arbeitsgelegenheiten für ALG-II-Empfänger/innen

1. Projektbeschreibung

Im Rahmen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-4-Gesetzgebung) wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe ab dem 1.1.2005 zu einer einheitlichen Leistung "Grundsicherung für Arbeitssuchende" (Arbeitslosengeld II) zusammengefasst.

Das Landratsamt des Ortenaukreises hat in der neuen Organisationseinheit "Kommunale Arbeitsförderung Ortenau" (KOA) nach dem Optionsmodell auf Kreisebene die Verwaltung und Betreuung der Arbeitslosengeld-II-Bezieher/innen übernommen.
Zur besseren Eingliederung bietet die KAO den Arbeitslosen Arbeitsgelegenheiten an, welche neben den sonstigen ALG-II-Leistungen pro Stunde mit einem Euro plus Fahrtkosten vergütet werden. Diese Zusatzjobs müssen die Kriterien "Zusätzlichkeit" und "Gemeinnützigkeit" erfüllen, sollen arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig sein und begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts. Planstellen dürfen nicht mit Zusatzjobs besetzt werden.
Die Stadt Offenburg hat sich bereit erklärt, mindestens 30 Zusatzjobs anzubieten. Dies ist Ausdruck davon, dass die Stadt Offenburg ihre soziale Verantwortung ernst nimmt, Langzeitarbeitslosen zu helfen, sich zu qualifizieren und den Wiedereinstieg ins Erwerbsleben zu erleichtern.
Die Befristung der Arbeitsgelenheiten ist zunächst auf 6 Monate vorgesehen. Eine Verlängerung ist nach Abstimmung mit der KOA längstens bis zwei Jahre möglich. Die Wochenstundenzahl beträgt maximal 30 Stunden.

 

2. Organisation

Bei der Stadt Offenburg ist im Bereich Beschäftigungsförderung und Projektmanagement eine Person für die Verwaltung und Vermittlung der Zusatzjobs in die städtischen Einrichtungen zuständig.
Von den Fachbereichen und Abteilungen werden die Profile für die Tätigkeiten ermittelt und über die Beschäftigungsförderung an die KOA übermittelt. Die KOA macht Vorschläge für die Profile. Mit den Leistungsempfängern wird seitens der Beschäftigungsförderung ein Erstgespräch geführt. Nach Profilpassung erfolgt die Vermittlung in die einzelnen Einrichtungen. Eine von der KOA verfasste Vereinbarung wird mit den Teilnehmern/innen abgeschlossen.
Bei der Beschäftigungsförderung werden die Wochenstunden der Teilnehmer/innen gesammelt und nach Monatsende der KOA übermittelt. Von dort erfolgt die Auszahlung an den Personenkreis.
  
    3. Aktuell
Derzeit sind bei der Stadt Offenburg 15 Personen als Zusatzjobber/innen beschäftigt. Insgesamt wurden seit 2005  1.030 Personen in Einrichtungen der Stadt Offenburg vermittelt. Von 1.015 Ausgeschiedenen haben 273 direkt nach dem Ausscheiden wieder Arbeit gefunden - dies sind ca. 27 Prozent. Dabei haben 38 Personen bei der Stadt Offenburg einen Arbeitsvertrag erhalten.
91% der Teilnehmer/innen kommen derzeit aus Offenburg, 9% sind Auswärtige (Hohberg, Gengenbach, Schutterwald).

 

4. Erfahrungen

Die Erfahrungen mit dem Personenkreis ist überwiegend positiv. Die Teilnehmer/innen sind in der Regel motiviert und sehen es als Chance, etwas zu tun. Es wird geschätzt, einer qualifizierten Tätigkeit nachzugehen, statt zu Hause mit Nichtstun zu verbringen. Das Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein steigern sich merklich.

 
Ansprechpartner