Aufenthalt in Deutschland

 Quelle:  Stadt Offenburg

Am 1. Januar 2005 trat das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft, das seither fortlaufend ergänzt wird.

 

Für Staatsangehörige außerhalb der Europäischen Union stehen nun vier Aufenthaltstitel zur Verfügung:

Die (befristete) Aufenthaltserlaubnis, die (unbefristete) Niederlassungserlaubnis, die Erlaubnis zur Daueraufenthalt-EG, die Blaue Karte EU und für die Einreise das Visum. 
 Daneben gibt es weiterhin die Duldung (zur vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung) und die Aufenthaltsgestattung (während der Durchführung eines Asylverfahrens).
 
Ein Aufenthaltstitel kann u. a. zu nachfolgenden Aufenthaltszwecken erteilt werden:
  • Aufenthalt zur Ausbildung, zum Sprachkurs oder zum Studium
  • Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit 
  • Aufenthalt aus familiären Gründen
  • Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen