Aufenthalt zur Ausbildung, zum Sprachkurs und zum Studium

 Quelle:  Stadt Offenburg

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung, zum Sprachkurs und zum Studium (§§ 16, 17 AufenthG)

 

Ein Aufenthaltstitel zur Ausbildung  bzw. zum Studium ist zweckgebunden, d. h. ein Wechsel ist in der Regel ausgeschlossen, sofern hierauf kein gesetzlicher Anspruch besteht.

Bereits im Visumantrag sind sämtliche Phasen der Ausbildung bzw. des Studiums anzugegeben, somit Vorbereitungsmaßnahmen, Gesamtdauer etc.

Die Geltungsdauer bei der Ersterteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für ein Studium beträgt mindestens ein Jahr und kann ggf. bis zur Erreichung des Aufenthaltszwecks verlängert werden.

Damit verbunden ist die Berechtigung zur Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 120 Tage oder 240 halbe Tage nicht überschreiten darf, sowie zur Ausübung studentischer Nebentätigkeiten. 

Nach erfolgreichem Studium kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu 18 Monate zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen und zugelassenen Arbeitsplatzes verlängert werden.

Auf Grund der "Studentenrichtlinie" der Europäischen Union kann Studenten, die nicht Unionsbürger sind, aber bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat studieren, eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, damit sie einen Teil ihres Studiums in Deutschland absolvieren können.    

Darüber hinaus kann eine Aufenthaltserlaubnis bis max. ein Jahr zur Teilnahme an Sprachkursen erteilt werden, die nicht der Studienvorbereitung dienen. In Ausnahmefällen ist auch ein Schulbesuch möglich.

Für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise werden benötigt:
  • 0ein Antrag (erhältlich im Ausländerbüro)
  • ein gültiger Nationalpass
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • der Nachweis über die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts während des Aufenthalts
  • der Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
  • die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der (Fach-)Hochschule oder der Universität

Für die Verlängerung:

  • die Immatrikulationsbescheinigung für das Folgesemester
  • ein Beleg über die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse
 
Gebühr 

für die Ersterteilung bis zu einem Jahr 100,00 Euro, über ein Jahr 110,00 Euro, für die Verlängerung 80,00 Euro.