Auflagen für Shisha-Bars

 

Shisha-Bars: Neue Anforderungen zum Schutz der Gesundheit

 

Stadt setzt Erlass des Wirtschaftsministeriums als Reaktion auf sich häufende Fälle von Kohlenmonoxid-Vergiftungen um

 

Landes- und bundesweit wurden in der Vergangenheit vermehrt Vorfälle von Kohlenmonoxid-Vergiftungen in Gaststätten festgestellt, in denen Shishas (Wasserpfeifen) geraucht bzw. zum Rauchen angeboten werden. Durch das Verglühen von Kohle entsteht nämlich hochgiftiges Kohlenmonoxid. Das farb- und geruchlose Gas vermischt sich mit der Luft und wird unbemerkt eingeatmet.

Das Wirtschaftsministerium hat deshalb den Kommunen und Kreisen aufgegeben, nachträgliche Anordnungen gegenüber den Betreibern sogenannter Shisha-Bars zu treffen, mit denen Rauchgasvergiftungen von Gästen und Beschäftigten verhindert werden sollen. So müssen die Gaststätten, in denen Wasserpfeifen angeboten werden, unter anderem entsprechende Lüftungsanlagen und Kohlenmonoxid-Warnmelder installieren.

Die Stadt Offenburg wird  im Zuge dessen eine Allgemeinverfügung erlassen, in der die Rahmenbedingungen für alle Gaststätten festgelegt werden, in denen Shishas geraucht bzw. zum Rauchen angeboten werden. Diese wird in einer der nächsten Ausgaben des Offenblatts öffentlich bekanntgegeben.

Gewerbetreibende die in den Betriebsräumen ihrer Gaststätten die in der Allgemeinverfügung festgesetzten Auflagen nicht erfüllen, ist es ab Bekanntgabe der Allgemeinverfügung untersagt, Shishas in diesen Räumen zum Rauchen anzubieten bzw. das Rauchen zuzulassen.

Die Durchsetzung und Kontrolle wird in enger Abstimmung zwischen der Gaststättenbehörde und der Abteilung Baurecht der Offenburger Stadtverwaltung erfolgen. Wer gegen die Auflagen verstößt, muss mit einem Zwangsgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro und im schlimmsten Fall sogar mit der Schließung seiner Gaststätte rechnen.

Betroffene Gewerbetreibende erhalten Auskunft bei der zuständigen Gaststättenbehörde im Fachbereich Bürgerservice der Stadt Offenburg, Abteilung Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung, Fischmarkt 2, 77652 Offenburg zu den üblichen Sprechzeiten, oder bei dem zuständigen Mitarbeiter unter:

Mail: frank.appelmann@offenburg.de,

Tel.: 0781 82 2419