Aufstellungsverfahren des Flächennutzungsplans

 
 

Der Flächennutzungsplan wird nach dem im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Verfahren aufgestellt. Im Lauf des Verfahrens haben alle Bürgerinnen und Bürger zweimal die Gelegenheit, die Planungen einzusehen und sich dazu zu äußern: während der "frühzeitigen Beteiligung" und während der "Offenlage". Meist finden in diesem Rahmen Informationsveranstaltungen statt, auf denen die Planungen vorgestellt werden.

 
   
Beteiligt werden außerdem die Nachbargemeinden, Behörden (z.B. Fachämter beim Landratsamt) und sog. "Träger öffentlicher Belange" (z.B. Energieversorger, Vereine, Naturschutzverbände), die aus ihrer Sicht Stellung zu den Planungen nehmen.
 
   
Alle aus der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren behandelt; private und öffentliche Interessen werden dabei untereinander und gegeneinander abgewogen.
 
     
Dies kann dazu führen, dass Planungen überarbeitet oder geändert werden. Über das Ergebnis der Abwägung entscheiden die politischen Gremien.
Beschlüsse über den Flächennutzungsplan werden vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft gefasst, nachdem zuvor die Gemeinderäte beraten haben. Nach dem abschließenden Feststellungsbeschluss bedarf der FNP der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Freiburg.
 
 
Ansprechpartner