Baugebiet "Vorderer Brand"

Für das geplante Wohngebiet „Vorderer Brand" in Zunsweier wurde im Jahr 2006 eine städtebauliche Mehrfachbeauftragung unter mehreren Architektur- und Städtebaubüros durchgeführt, um im Wettbewerb eine möglichst gute städtebauliche Lösung für dieses Gebiet zu erlangen. Für die weitere Bearbeitung wurde der Entwurf des Architektur- und Stadtplanungsbüros Rosenstiel aus Freiburg ausgewählt.


Der Gemeinderat hat im Jahr 2007 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens beschlossen. Parallel zu den laufenden Verhandlungen zur freiwilligen Grundstücksneuordnung wurde der städtebauliche Entwurf durch das Planungsbüro in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachplanungen (Verkehr, Entwässerung, etc.) weiter entwickelt und durch ein weiteres Fachbüro der Umweltbericht und ein Ausgleichsflächenkonzept erstellt.

 

 

Veränderungen im Planungskonzept des Neubaubereiches haben sich in Abhängigkeit von den mitwirkenden Eigentümern und den einzelnen Fachplanungen ergeben. Die Veränderungen des ursprünglichen städtebaulichen Konzeptes sind aus dem beigefügten Gestaltungsplan ersichtlich, der die Grundlage für den Bebauungsplanentwurf darstellt.

 

 

Das Wohngebiet wird in einem Bauabschnitt erschlossen. Hierzu wird eine zweite, neue Anbindung an die Geroldseckerstraße geschaffen. Vorgesehen sind maximal zweigeschossige Gebäude, die sich um den zentralen Quartiersplatz gruppieren. Der angrenzende Grünzug bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten und bindet das Gebiet an die offene Landschaft an.

 

Durch die Größe des Neubaugebietes und seine exponierte Lage am Westhang der Vorbergzone wird das bisherige Ortsbild eine wesentliche Prägung erfahren. Durch seine Lage am Hang ergibt sich außerdem eine weithin wahrnehmbare bauliche Kulisse nach Westen. Die neue Wohnsiedlung nimmt die ländliche Prägung des Ortsteils und die besondere topographische Situation des hängigen Geländes auf, weist jedoch auch eine eigenständige städtebauliche Struktur auf. Die Dimensionierung der Gebäude und deren äußere Gestaltung, insbesondere Gebäudestellung, Dachform und Dachneigung, leisten daher einen wesentlichen städtebaulichen Beitrag bei der Eingliederung des „Neuen“ in das „Alte“.

 

Offenlage des Bebauungsplans

 
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