Baulanderschließung

- Siedlungs- und Innenentwicklungsmodell Offenburg -

 

 

Die Baulandentwicklungen aus der vom Gemeinderat beschlossenen Prioritätenliste aus dem Baulandbericht 2010 sind alle durchgeführt bzw. eingeleitet, sofern sie nicht aus unterschiedlichen Gründen nicht wie geplant entwickelt werden konnten. Darüber hinaus konnten im Zeitraum 2010 bis 2015 weitere Baulandentwicklungen durchgeführt werden.

Die auf der Grundlage dieser Maßnahmen errichteten bzw. in Vorbereitung befindlichen rund 2200 Wohnungen leisten einen wertvollen Beitrag zur Deckung des bestehenden Wohnraumbedarfs in Offenburg.

Aus der Wohnungsmarktstudie ergibt sich aber auch, dass die bereits eingeleiteten Entwicklungen nicht ausreichen werden, um den nach heutigem Stand prognostizierten Wohnraumbedarf bis 2030 abzudecken. Es erscheint daher geboten, jetzt weitere Baulandentwicklungen zu prüfen und festzulegen, welche Entwicklungen in den nächsten Jahren angegangen werden sollen.

Künftig soll die Entwicklung von Wohnbauland im Rahmen des Siedlungs- und Innenentwicklungsmodells Offenburg (SIO) erfolgen. Die bereits im Projekt „Siedlungs- und Innenentwicklungskonzept“ geleistete umfassende Erhebung von Innenentwicklungspotenzialen soll in das Siedlungs- und Innenentwicklungsmodell überführt werden.

Das Siedlungs- und Innenentwicklungsmodell (SIO) bezieht sich auf die Entwicklung von Wohnbauland und gemischt genutzten Bauflächen im Rahmen der Innenentwicklung und Außenentwicklung, nicht aber auf die Entwicklung von Gewerbeflächen.

Ein Beschluss von allgemeinen Grundsätzen zur Baulandentwicklung ist bereits erfolgt.

Nun wird eine Bewertung vorhandener Baulandpotentiale dargestellt und ein Vorschlag für eine Priorisierung für den Zeitraum bis 2025 vorgelegt.

Hierzu wurden rund 60 Flächenpotentiale der Innen- und Außenentwicklung anhand des Flächennutzungsplans, der Erfassung von Innenentwicklungspotentialen im Rahmen des SIO und des Ortsentwicklungskonzepts Rebland zusammengestellt. Diese Flächenpotentiale wurden nach den Kriterien „Siedlungsentwicklung“, „ökologische Verträglichkeit“ und „Wohnraumversorgung“ untersucht und bewertet.

 

Daraus wurden in der Gesamtschau 22 Flächenpotentiale ermittelt, die detailliert weiter betrachtet werden; diese sind (in der Reihenfolge der Bewertung):

 

Weststadt, Kolping-, Burda-, Senefelderstr.

Nordoststadt, Firmengelände Kirsch

Bühl, Seemättle / Am Krestenweg

Südstadt, Stegermatt

Weststadt, Fasanenweg

Weststadt, Kirchen/Einkaufszentrum Albersbösch

Bohlsbach, In den Matten / MAN-Gelände

Windschläg, In der Schnepf II

Zunsweier, Mittelfeld

Zunsweier, Furtwänglerstraße

Nordstadt, Herdfabrik

Nordoststadt, Albert-Schweitzer-Straße

Südstadt, Umnutzung Kirchengelände St. Martin

Südweststadt, Uffhofen – Nord

Elgersweier, Ortenau-, Offenburgerstraße

Griesheim, Eichwald-, Griesheimerstr.

Waltersweier, Quirinusweg

 

Nordoststadt, Schauenburgstraße

Südoststadt, Mittlere Hildastraße

Südweststadt, Reseden-, Narzissen-, Veilchenweg

Bühl, Bühler Straße – Süd

Weier, Obere Matten

 

Nach der Gesamtabwägung empfiehlt die Verwaltung, mit der Entwicklung folgender Flächen im Programmzeitraum bis 2025 zu beginnen:

seit 2018:       Bühl, Seemättle / Krestenweg und
                      Weststadt, Kolping-, Burda-, Senefelderstr.

Ab 2020:         Nordoststadt, Firmengelände Kirsch und 
                      Bohlsbach, In den Matten / MAN-Gelände

Ab 2022:         Weststadt, Kirchen/Einkaufszentrum Albersbösch und Uffhofen Nord

Ab 2024:         Windschläg, In der Schnepf II und Zunsweier, Furtwänglerstraße

 

Zu Beginn der jeweiligen Entwicklung wird die Verwaltung mit allen Grundstückseigentümerinnen und –eigentümern Gespräche suchen, ob die Mitwirkungsbereitschaft besteht und die jeweiligen Grundstücke in die Gebietsentwicklung eingebracht werden.

Ergänzend werden im Entwicklungszeitraum die Entwicklungen Nördliche Innenstadt (Nordteil), Am Bahnhof, und Schlachthof im Rahmen von Sanierungsgebieten erfolgen.

Die Verwaltung berichtet alle 2 Jahre zum Stand der Baulandentwicklung.