Baulandkataster

Der Gemeinderat der Stadt Offenburg hat in seiner Sitzung am 13.05.2013 die Veröffentlichung des Baulandkatasters gemäß dem § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch beschlossen.

 

Mit dieser Bekanntmachung gibt die Stadt Offenburg ihre Absicht zur Veröffentlichung des Baulandkatasters öffentlich bekannt. Mit der Veröffentlichung des Baulandkatasters will die Stadt Offenburg ein Instrument zur Aktivierung und Mobilisierung des in ihrem Stadtgebiet vorhandenen Bauflächenpotenzials schaffen. Das Baulandkataster beinhaltet unbebaute Grundstücke sowie untergenutzte oder nur geringfügig bebaute Grundstücke, die nach den Festsetzungen eines Bebauungsplanes beziehungsweise innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile bebaubar erscheinen.

 

Sie werden in Karten erfasst und in Datenblättern mit Angaben zu Flur, Flurstücksnummer, Straßennamen, Grundstücksgröße und Planungsrecht dargestellt. Des Weiteren sind Luftbilder beigefügt. Die Zusammenstellung der Grundstücke soll Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Bauwilligen als Informationsgrundlage und Entscheidungshilfe dienen. Hierbei ist folgendes zu beachten:

 

Es wird lediglich von einer grundsätzlichen Bebauungsmöglichkeit ausgegangen.

Es können aus den Darstellungen keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.

Die zu den Baulücken aufgeführten Angaben zum Planungsrecht dienen nur als Hinweis. Sie geben nicht das vollständige Planungs- und Baurecht wieder.

 

Im Baulandkataster befinden sich sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in Form von Karten und Listen, welche ausschließlich grundstücksbezogene Daten wie Flur- und Flurstücksnummern, Straßennamen, Grundstücksgröße usw. sowie Angaben zur Bebaubarkeit der Grundstücke beinhalten.

 

Es wird ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer hingewiesen. Die Grundstückseigentümer, welche über baureife Grundstücke verfügen und Einwände gegen eine Aufnahme dieser Grundstücke in das Baulandkataster haben, können dagegen Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich an die nachstehende Adresse der Stadt Offenburg zu senden.

 

Das Baulandkataster kann ab dem 01.03.2014 im Internet unter der Adresse eingesehen werden.

http://geodatenportal.offenburg.de/Osiris5/