Beginn/Ende der Steuerpflicht

Die Steuerpflicht beginnt

  • bei Welpen mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird.
  • bei allen anderen Hunden am Folgemonat, nach Zuzug oder Beginn der Hundehaltung.

Beginnt die Hundehaltung bereits am ersten Tag eines Kalendermonats, so beginnt auch
die Steuerpflicht mit diesem Zeitpunkt.

 

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird.