Behindertenstellplätze in Offenburg

 Quelle:  Stadt Offenburg

Der Stadt Offenburg ist es ein großes Anliegen, dass die Menschen mit Handicap die Wege in Offenburg möglichst komfortabel zurücklegen und die ihnen entsprechende Mobilität entwickeln können.

Zu diesem Zweck hat die Stadt unter anderem in enger Zusammenarbeit mit dem Behindertenvertreter im Verkehrsausschuss eine Vielzahl von Behindertenstellplätzen im öffentlichen Straßenraum eingerichtet und auch bei privaten Einrichtungen mit großem Besucherandrang darauf hingewirkt, dass auch dort Behindertenstellplätze ausgewiesen werden.

 
Kontakt:
Ehrenamtlicher Mitarbeiter
der AMSEL-Kontaktgruppe
Ortenaukreis:
Klaus Freund
Altenburger Allee 2
Telefon 0176 996868500
77656 Offenburg
 
 

In Offenburg gibt es folgende Behindertenstellplätze (Stand 2019):

 

Standort Anzahl der   Stellplätze
   
Abtsberghalle   Zell-Weierbach 1
Amtsgericht, Hindenburgstraße 2
Augustastr. 14 1
Bahnhof,   Hauptstraße 2
BKK   Gesundheit, Schutterwälder Str. 2
Bundesagentur   für Arbeit, Kronen-/Hauptstraße 1
EWM,   Wasserstraße 1
Festhalle Bühl 1
Festhalle   Elgersweier 2
Festhalle   Griesheim 1
Festhalle   Rammersweier 1
Freihofhalle   Waltersweier 2
Friedenstraße   27 1
Friedrichstraße   bei der Kirche 2
Gemeindehalle   Bohlsbach 1
Gemeindehalle   Bühl 1
Gemeindehalle   Weier 1
Gerichtsparkplatz 2
Gesundheitsamt   Bau 8, Badstraße 2
Gewerbeakademie,   Wasserstraße 1
Gifiz-Strandbad 3
Glaserstraße 1
Hallenbad 4
Hauptstraße   vor Gewerkschaftshaus 1
Hildastraße 63 1
Hindenburgstraße   beim Amtsgericht 2
Karl-Heitz-Stadion 1
Kirchplatz 1
Korpernikusplatz 1
Kreuzkirchstraße 2
Kulturzentrum, Weingartenstraße/Amand-
    Goegg-Straße
2
Landgericht, Moltkestraße 1
Landratsamt 2
Lange Straße   bei Kloster 1
Lange Straße   beim Salmen 1
Messe 17
Okenstraße 1a,   Stadtkirche 1
Otto-Kempf-Halle   Elgersweier 4
Parkgarage Alt   Offenburg 6
Parkhaus Forum 2
Parkgarage   Marktplatz 10
Parkhaus   Wasserstraße 5
Platanenallee 2
Rabenplatz 13 1
Reblandhalle   Fessenbach 1
Rheinstraße 42 1
Saarlandstraße 2
Sporthalle   Zunsweier 1
Sportplatz   Bühl 1
Sportplatz   Weier 1
Städtische   Galerie 2
St.   Martin-Straße 1
Stadtbibliothek 2
Stadtteil- und   Familienzentrum Oststadt 1
Stegermattbad 4
Technisches   Rathaus 2
Tiefgarage   Marktplatz 10
ehemaliger   TÜV, In der Lieste 2
Turnhallestraße   18 1
Wasserstraße   beim Haus des Handwerks 2
Weingartenfriedhof 3
Zähringerstraße   beim CJD-Jugenddorf OG 2
Summe 139

 

 

Darüber hinaus dürfen Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „aG“ und Blinde in Begleitung mit dem Merkzeichen "Bl", die im Besitz einer entsprechenden Parkerleichterung (blaue Karte) für Schwerbehinderte sind sowie Behinderte mit dem Merkzeichen „G“, die im Besitz einer Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen sind, an folgenden Stellen parken:

  • kostenlos ohne zeitliche Beschränkung auf bewirtschafteten Parkflächen
  • im eingeschränkten Haltverbot bis zu 3 Stunden
  • auf Bewohnerstellplätzen bis zu 3 Stunden
  • in den Fußgängerzonen während der Lieferzeiten
  • in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb gekennzeichneter Flächen ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern

HINWEIS:

Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „G“ dürfen nicht auf ausgewiesenen

Schwerbehindertenparkplätzen parken!!

 
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