Benutzung der Radwege

 Quelle:  Stadt Offenburg

Ein wendigeres und schnelleres Fahrzeug als das Fahrrad ist vor allem für Fahrten im Nahbereich kaum zu finden. Freilich macht die tägliche Fahrradtour ins Büro und an den Arbeitsplatz entlang der Hauptverkehrsstraßen oftmals nur wenig Spaß. Der beste Weg zum Arbeitsplatz:

 

  • Ziehen Sie die Radwegekarte der Stadt Offenburg zu Rate und erkunden Sie zunächst einen möglichen Arbeitsweg auf dem Papier. Wählen Sie möglichst Neben- und Wohnstraßen und freigegebene Wege durch Grünanlagen aus.
  • Scheuen Sie sich nicht vor kleineren Umwegen, die Sie gegenüber den Hauptstraßen in Kauf nehmen müssen. Auf Nebenwegen können Sie oft Ampelkreuzungen umgehen und sind dadurch sogar schneller.
  • Haben Sie den "Papierweg" gefunden, so überprüfen Sie ihn auf seine Tauglichkeit: Radeln Sie ihn in aller Ruhe ab und achten Sie auf Alternativen - die Wirklichkeit sieht oft anders aus, als aus dem Plan abzulesen ist. Übrigens: Auch mit Schlips und Kragen und im feinen Rock lassen sich kurze Strecken ins Büro radeln. Und wenn Sie die Möglichkeit haben, sich dort umzuziehen und vielleicht sogar zu duschen, sind auch längere Anfahrtswege kein Problem.
 
Richtige Benutzung der Radwege

Immer öfter ist festzustellen, dass Radfahrer Radwege entgegen der durch Verkehrszeichen ausgewiesenen Fahrtrichtung benutzen. Mit diesem Verhalten gefährden Radfahrer sich nicht nur selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.Dies zeigt auch die Unfallstatistik der Polizeidirektion Offenburg. Beispielhaft ist die Einmündung der Helmholtzstraße in die Okenstraße zu erwähnen, an welcher seit 1997 eine Unfallhäufung festzustellen ist. Hauptursache sind Radfahrer, welche den Radweg entgegen der Fahrtrichtung benutzten und mit Kraftfahrzeugen kollidierten, die aus der Helmholtzstraße ausfahren wollten.Radwege sind nach den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen Sonderwege. Für diese besteht eine Benutzungspflicht, wenn die jeweilige Fahrtrichtung - in der Regel rechts - durch Verkehrszeichen gekennzeichnet ist. Dies gilt auch für gemeinsame Geh- und Radwege.Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist mit besonderen Gefahren verbunden und deshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit nur nach sorgfältiger Überprüfung der Verkehrssituation und der straßenverkehrsrechtlich zu erfüllenden Kriterien möglich. Die Freigabe in Gegenrichtung erfolgt ebenfalls durch die entsprechenden Verkehrszeichen. Durch Beachtung der Fahrtrichtungen können Unfälle vermieden werden; Seien Sie durch ihr Verhalten ein gutes Vorbild für Kinder und Jugendliche.

 
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