Berechnung

Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:

 

  1. Ermittlung des Gewerbeertrages (abzurunden auf volle 100 €).
    Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder des Körperschaftsteuergesetztes zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb des entsprechenden Veranlagungszeitraums.
  2. Ausgehend vom Gewerbeertrag wird ein Steuermessbetrag ermittelt, der Gewerbesteuermessbetrag. Dieser wird vom Finanzamt durch Bekanntgabe eines Gewerbesteuermessbescheides (Grundlagenbescheid für die Gewerbesteuer) festgestellt.
  3. Auf der Basis des Gewerbesteuermessbetrages setzt die Stadt Offenburg die Gewerbesteuer mit Gewerbesteuerbescheid fest. Die Formel hierfür lautet:   

                               Gewerbesteuer = Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz