Bewertung / Verkehrswertgutachten

 

 

Der Gutachterausschuss erstellt auf Antrag (Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens) ein individuelles Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie oder den Wert von Rechten an Grundstücken.

Für die Ausarbeitung des Verkehrswertgutachtens benötigen wir folgende Unterlagen:

 

  • Nachweis über die Antragsberechtigung (Vollmacht des Eigentümers, Erbschein etc.)

  • Einen aktuellen unbeglaubigten Grundbuchauszug mit Eintrag der 2. Abteilung (Bewilligungs-erklärung, Nießbrauchrecht)

Nach einer Vorbesichtigung durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zur Bestandserfassung (Planabgleich und Erfassung der Ausstattung) wird auf diesen Grundlagen das Gutachten ausgearbeitet. Nach einer zweiten Objektbesichtigung durch den Gutachterausschuss in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren Gutachterinnen oder Gutachtern wird das Gutachten erstattet. Die Gebühren richten sich nach der (Gutachterausschussgebührensatzung).