Bewohnerparken im Straßenraum

 Quelle:  Stadt Offenburg

Die Stadt Offenburg hat Bewohnerparkzonen in der Innenstadt, der Nordweststadt und der Oststadt eingerichtet. Hintergrund dieser Einrichtung waren die zunehmenden Schwierigkeiten für die Bewohner, in der Nähe ihrer Wohnungen Stellplätze im öffentlichen Straßenraum zu finden, weil die vorhandenen Stellplätze stark, insbesondere durch Berufspendler, genutzt wurden.

 

 

In der Datei "Parken in Offenburg" finden Sie eine Darstellung dieser Parkzonen in einem Stadtplanauszug. In diesem Plan sind neben den eingerichteten Zonen auch die Anzahl der Bewohnerstellplätze in den einzelnen Straßen und die Stellplätze für die eine Doppelnutzung (Kurzzeitparken/Bewohnerparken) eingetragen. Manche Zonen sind im Vorgriff eingerichtet, weisen allerdings noch keine Stellplätze auf, weil noch kein ausreichender Bedarf angemeldet wurde.

 

  

Allgemeines zu den Bewohnerparkkarten:

Rechtsgrundlage für die Ausgabe der Bewohnerkarten ist § 45 Abs. 1b Nr. 2 StVO i. V. m. Nr. IX VwV StVO. Rechtsgrundlage für die Gebühr §§ 1,4 GebO f. Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. m. Nr. 265 des Gebührenverzeichnisses.

Laut Gemeinderatsbeschluss vom 22.06.1981 wird eine Gebühr für Bewohnerkarten in Höhe von 30 Euro für ein Jahr erhoben. Da es sich hierbei um eine Verwaltungsgebühr handelt, ist eine Rückerstattung sowie ein Splitting der Gebühr nicht möglich. (vgl. auch VGH-Urteil -Mannheim- AZ.: 14 S 2051/86).

Bei der Vergabe der Bewohnerkarten wird nach folgenden Kriterien vorgegangen:

  • Der Antragsteller muss Bewohner der betreffenden Bewohnerparkzone - dort amtlich gemeldet - sein. Es ist nur der Hauptwohnsitz zulässig.
  • Der Bewohner darf nicht über einen eigenen Stellplatz oder eine Garage verfügen.
    Pro Person, die über ein Auto verfügt, wird nur eine Bewohnerparkkarte ausgegeben.

  • Bei Antragstellung ist der Personalausweis (Überprüfung der Adresse) sowie der KFZ - Schein vorzulegen. Falls der KFZ - Schein nicht auf den Antragsteller ausgestellt ist, muss dieser eine Bescheinigung des KFZ - Besitzers vorlegen, dass er das KFZ überwiegend nutzt.
  • Der Antragsteller muss vor Erhalt der Bewohnerkarte eine Belehrung unterschreiben, dass er über verschiedene Aspekte in Bezug auf die Bewohnerparkkarte unterrichtet wurde (z. B. dass kein Individualparkplatz angeboten werden kann, eine Überbelegung der Zonen möglich ist, Rückgabe der Karten bei Wegzug, Versicherung, dass Antragsteller keine Garage/Stellplatz besitzt, keine Rückerstattung der Verwaltungsgebühr).
  • Es werden mehr Bewohnerkarten ausgegeben als Plätze vorhanden sind. In den Zonen ist die Belegung insgesamt freigegeben ohne Limitierung.
  • Gleichzeitig mit Ausgabe der Bewohnerkarte erhält der Antragsteller einen Block Besucherparkscheine kostenlos. Ein Bewohner ohne Bewohnerparkausweis erhält einen Besucherblock mit 16 Besucherkarten gegen eine Gebühr von 11 Euro . Sollte ein Bewohner mit Bewohnerkarte im Laufe des Jahres einen weiteren Besucherblock benötigen, muss er auch eine Gebühr von 11 Euro entrichten.
  • Bewohner mit einer Bewohnerparkberechtigungskarte dürfen von 17 Uhr bis 9 Uhr kostenlos auf Kurzzeitstellplätzen der jeweiligen Bewohnerparkzone parken.
  • Die Ausgabe erfolgt im BürgerbüroBauen in der Wilhelmstraße 12 von montags - donnerstags 8 - 17 Uhr, freitags von 8 - 13 Uhr. Bewohnerparkausweise können auch online beantragt werden.
 
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