Schienenverkehrslärm

 

Lärmschutzwände:

 

Der Gemeinderat hat 2015 die DB Netz AG gebeten, die konkreten Planungen für die Lärmschutzwände in den Bereichen Stegermatt, Uffhofen, Hildboltsweier und Albersbösch aufzunehmen. Dies besonders vor dem Hintergrund, dass ein Großteil der Lärmbelästigung erst mit Inbetriebnahme des Güterzugtunnels (2035) verringert wird.

 

Die Lärmschutzwände werden eine Höhe von 3 Metern ab Schienenoberkante haben und an Stellen, wo die Lärmschutzwand die angrenzende Wohnbebauung durch ihre Höhe besonders beeinträchtigen würde, durch verschiedene Maßnahmen (wie Pflanzungen und einer Wandverkleidung) aufgewertet werden.

  

Zuschuss Lärmschutzfenster

 

Bei jeder Variante des aktiven Schallschutzes (zum Beispiel Lärmschutzwände) verbleiben noch Gebäude, an denen die Grenzwerte überschritten sind. An diesen Gebäudefassaden sind zusätzliche passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich.

 

Die DB Netz AG hat entlang der Strecke in Offenburg über 2.000 Gebäude mit insgesamt über 9.000 Wohneinheiten untersucht. Viele Wohneinheiten erfüllen die Anforderungen der Förderfähigkeit im Sinne des Lärmsanierungsprogramms und haben Anspruch auf Lärmschutzfenster, welche für Wohn- und Schlafräume zu 75 % bezuschusst werden. Wir prüfen gerne, ob auch Ihr Haus (oder Ihre Wohnung) betroffen ist.

 
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