Teilnahmebedingungen

 

Flo#märkte auf dem Kulturforum


Teilnahmebedingungen für private Aussteller:

  • Als Aussteller an unserem  Flohmarkt müssen Sie Privatperson sein.
  • Pro Stand steht Ihnen eine Fläche von 3 x 3 Meter zur Verfügung.
  • Die Standtische/ Präsentationsfläche bringt der Aussteller selber mit
  • Der Aufbau erfolgt zwischen 7.30 – 8.45 Uhr.  Autos, Wohnmobile, Anhänger, oder andere Fahrzeuge sind als Verkaufsstand nicht erlaubt.
  • Die Anlieferungsfahrzeuge sind zügig zu ent- und beladen und danach auf den umliegenden Parkplätzen zu parken. Der Anfahrtsplan ist einzuhalten!!
  • Jeder Aussteller ist verpflichtet, seinen Standplatz nach der Veranstaltung sauber zu verlassen und seinen Abfall selbst zu entsorgen. Bei Verstößen behalten wir uns vor, eine Gebühr von 10 € zu erheben.
  • Mitgebrachte Kleiderständer und sperrige Gegenstände müssen auf der Freifläche aufgestellt werden. Die vorgeschriebenen Flucht- und Laufwege der Besucher dürfen nicht verbaut werden.
  • Folgende Artikel dürfen nicht angeboten werden: Original verpackte Waren; pornographische Produkte oder Publikationen; Waren mit NS Symbolen oder kriegsverherrlichenden Publikationen; Publikationen politischer Parteien; Waffen aller Art, auch Deko-Waffen und Imitationen; Lebensmittel, Genussmittel, Lebende und tote Tiere; Gegenstände die unter den Artenschutz fallen; Gegenstände, die aus gesetzlichen Gründen unter das Verkaufsverbot fallen; rassistische Publikationen.
  • Die vom Veranstalter beauftragten Personen können darüber hinaus jederzeit durch Weisung den Verkauf eines oder mehrerer Gegenstände verbieten.
  • Für den Verkauf von Neuware (Gewerbe), erhöht sich die Gebühr um 10,00 € je lfd. Meter.
  • Eine Gewerbekarte ist in diesem Fall mitzuführen und vorzuzeigen.
  • Alle Aussteller verpflichten sich, während der gesamten Veranstaltungsdauer bis 14 Uhr anwesend zu sein. Der Abbau erfolgt erst ab 14 Uhr.
  • Der Erwerb eines Verkaufsstandes erfolgt über das Ticketportal www.reservix.de oder bei bekannten Vorverkaufsstellen wie dem Bürgerbüro Offenburg, Am Fischmarkt, 77654 Offenburg.
  • Bei einer kompletten Absage des Flohmarktes wird die Standgebühr zurück erstattet.
  • Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Hochwasser, Sturm, Hagel usw.) erfolgt keine Erstattung der Standgebühren.
  • Die Standgebühr wird bei Nichtantreten des Verkaufsstandes einbehalten
  • Den Standplatzinhabern ist es nicht gestattet, die zugewiesenen Standplätze ohne vorherige Genehmigung des Betreibers zu vergrößern, unterzuvermieten, zu tauschen, Vertriebstätigkeit auf fremde Rechnung zu gestatten oder Dritten zu überlassen.
  • Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet.
  • Den Anweisungen der Mitarbeiter des Kulturbüro Offenburg ist Folge zu leisten.
  • Das Ticket der Standgebühr ist vom Aussteller mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Mit der Buchung eines Standes erkennt der Aussteller diese Bedingungen an. Es gilt die Hausordnung der Stadt Offenburg.