Verkehrsrecht

 

Ausnahmegenehmigungen

 

Ausnahmegenehmigungen nach der der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können im begründeten Einzelfall mit ausführlicher Begründung formlos schriftlich beantragt werden.

 

für

  • Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW
  • Marktbeschicker
  • Parkerleichterung für Schwerbehinderte -besonderer Personenkreis -
 
 

Ausnahmegenehmigungen die im Bürgerbüro Bauen im Technischen Rathaus beantragt werden können:

 

  • Parkerleichterungen für Schwerbehinderte (außergewöhnliche Gehbehinderung)
  • Bewohnerparkausweise
  • Ausnahmegenehmigungen für das Anfahren von Baustellen (Handwerker).
  • Ausnahmegenehmigungen von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht.

 

 Halteverbot/ Ausnahmegenehmigungen für Privatumzüge:

Wenn Sie für einen Privatumzug ein Halteverbot oder eine Ausnahmegenehmigung benötigen, können Sie dies mithilfe des vorhandenen Antrags beantragen.

Quelle: Stadt Offenburg, Verkehrsrecht

 

 

Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum:

 

Für Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum ist eine verkehrsrechtliche Anordnung notwendig. Der Antrag ist unter Vorlage eines Verkehrseichenplans mindestens 2 Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

Quelle: Stadt Offenburg, Verkehrsrecht

 

 

 

Erlaubnisse für die Durchführung von Großveranstaltungen

 

Nach § 29 Abs. 2 StVO bedürfen Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, der Erlaubnis.

 

Beispiele:

 

  • Straßenfeste
  • Fastnachtsumzüge
  • Volkswanderungen
  • Volksradfahren
  • Sportliche Veranstaltungen, wie z. B. Radrennen, Laufveranstaltungen etc.

Großraum- und Schwertransporte:

 

 

Anträge für Großraum- und Schwertransporte sind über das Programm „VEMAGS“ zu stellen.

http://www.vemags.de