Verkehrsüberwachung

 

Die Verkehrsüberwachung leistet einen sehr wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Alle Verkehrsteilnehmer sollen sich im Straßenverkehr sicher bewegen können. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der ruhende und der fließende Verkehr von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gemeindevollzugsdienstes der Stadt Offenburg überwacht und kontrolliert. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die gesamte öffentliche Verkehrsfläche auf der Gemarkung der Stadt Offenburg, außer der Bundesautobahn.

 

Die Geschwindigkeitsüberwachung erfolgt sowohl mit mobilen, als auch mit stationären Messgeräten. Außerdem werden zur Überwachung der Geschwindigkeiten bestehende Durchfahrtsverbote kontrolliert.

 

Im Bereich des ruhenden Verkehrs findet eine gesamtheitliche Überwachung der öffentlichen Verkehrsfläche statt. Falsch abgestellte oder geparkte Fahrzeuge werden verwarnt. Zur Freihaltung der Rettungswege oder der Sonderparkplätze für Schwerbehinderte werden Fahrzeuge auch abgeschleppt.

 

Weiterhin führt die Polizei unterschiedlichste Verkehrskontrollen durch. Wird ein Verstoß auf der Gemarkung Offenburg beanstandet, ist zur weiteren Bearbeitung der Ordnungswidrigkeit die Bußgeldstelle der Stadt Offenburg zuständig.

 

Ordnungswidrigkeiten sind rechtswidrige vorwerfbare Handlungen, mit denen gegen Rechtsnormen verstoßen wird. Sie werden in den meisten Fällen mit einem Verwarnungsgeld oder einer Geldbuße geahndet. Die Höhe der Verwarnungsgelder und Bußgelder bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr wird nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog bemessen. Auch Gebühren und Auslagen für Bußgeldbescheide sind in ihrer Höhe gesetzlich festgelegt.

 

Verfahrensablauf bei Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung:
 

Quelle: Stadt Offenburg FB 6 Tiefbau und Verkehr