Eigentumswechsel

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer, die sich ausschließlich nach den Verhältnissen zu Beginn eines Kalenderjahres richtet. Eine während des Kalenderjahres eingetretene Änderung in den Eigentumsverhältnissen, wie z.B. durch den Verkauf eines Grundstückes, kann daher erst ab dem Beginn des nächsten Kalenderjahres berücksichtigt werden.

 

Der bisherige Eigentümer hat daher noch die gesamte Grundsteuer für das Jahr zu entrichten, in dem der Eigentumswechsel stattgefunden hat. Die Grundsteuer, die der bisherige Eigentümer nach der Veräußerung an die Stadt Offenburg zu leisten hat, kann er – sofern eine entsprechende privatrechtliche Vereinbarung besteht – vom neuen Eigentümer fordern.

 

Grundsteuerbescheide an den neuen Eigentümer kann die Stadt Offenburg erst dann erlassen, wenn das Finanzamt den Eigentumswechsel durch Erlass eines geänderten Einheitswert- und Grundsteuermessbescheides entsprechend umgesetzt hat.

 

Der Eigentumswechsel wird automatisch vom Grundbuchamt ans Finanzamt und dann an die Stadt Offenburg gemeldet.