Einreise zum vorübergehenden Aufenthalt oder zum Daueraufenthalt

 Quelle:  Stadt Offenburg
Allgemeine Pass- und Aufenthaltstitelpflicht


Ausländerinnen und Ausländer dürfen in Deutschland grundsätzlich nur einreisen und sich hier aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen.

Daneben ist ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich.

Dazu zählt neben der Aufenthaltserlaubnis, der Niederlassungserlaubnis, der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG und seit dem 01.08.2012 als weiterer befristeter Aufenthaltstitel die Blaue Karte EU (jeweils ausgestellt von den Ausländerbehörden in Deutschland) auch das Visum (ausschließlich zur Einreise, ausgestellt von den Deutschen Auslandsvertretungen). 

Nur in wenigen Ausnahmefällen, z. B. bei EU-Staatsangehörigen, gilt Befreiung von der Pass- und Aufenthaltstitelpflicht.

Hier genügt ein gültiger Personalausweis.

 

Auch die Staatsangehörigen von über 70 Staaten können als Touristen ohne Visum für einen Besuchsaufenthalt von max. drei Monaten pro Halbjahr einreisen. Eine unmittelbare Verlängerung dieses Aufenthalts ist in aller Regel ohne vorherige Ausreise nicht möglich. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist nicht zulässig.

Auskünfte erteilt im Einzelfall das Ausländerbüro.  

 

Weitere Infos unter www.auswaertiges-amt.de.