Erschließungsbeiträge

Wird die Erschließung von Baugebieten - also die Herstellung von Straßen, Wegen, Plätzen,  Parkflächen- und Grünanlagen sowie Immissionsschutzanlagen - von der Stadt Offenburg durchgeführt, erfolgt die Refinanzierung dieser Herstellungskosten durch Erschließungsbeiträge.

Der Erschließungsbeitragssatz errechnet sich, indem der gesamte Erschließungsaufwand durch die sogenannte Nutzungsfläche (Vervielfachung der Grundstücksfläche mit dem entsprechenden Nutzungsfaktor lt. Satzung) dividiert wird.

Dieser Beitragssatz wird mit der Nutzungsfläche des Grundstücks multipliziert.
Für die Anschlussmöglichkeit eines Grundstückes an das öffentliche Kanalnetz wird außerdem ein Abwasserbeitrag auf der Grundlage der Satzung der Stadt Offenburg über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 14.12.2009 erhoben. Der Beitragssatz beträgt pro m² Nutzungsfläche 2,75 €. Die Nutzungsfläche des jeweiligen Grundstücks ergibt sich aus der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung.