Fälligkeit

Die Gewerbesteuer wird grundsätzlich zu je einem Viertel im Voraus erhoben.

 

Vorauszahlungstermine sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Kalenderjahres.

 

Jede Vorauszahlung beträgt dabei grundsätzlich ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten steuerlichen Veranlagung ergeben hat.

 

Die Höhe der Vorauszahlung setzt die Stadt Offenburg nach Vorgabe des Finanzamtes durch Vorauszahlungsbescheid fest.

 

Nachdem der Steuerpflichtige seine entgültige Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt eingereicht hat, wird die Endabrechnung (siehe Berechnung) vorgenommen. Die Stadt Offenburg erlässt dann, nach Vorgabe des Finanzamtes, den entgültigen Gewerbesteuerbescheid.