Fälligkeit

Die Hundesteuer wird durch Steuerbescheid festgesetzt und ist einen Monat nach der Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. In der Regel wird dieser Steuerbescheid zu Beginn eines jeden Jahres verschickt, sowie bei Änderungen.

 

Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, so wird die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festgesetzt.

 

Endet die Steuerpflicht im Laufe des Jahres und wurde bereits ein Steuerbescheid verschickt, so ergeht ein Änderungsbescheid.