Familienpass

 Quelle:  Stadt Offenburg
Familienpass

Paare und Alleinstehende mit einem oder mehreren Kindern erhalten, sofern die Einkommensgrenzen in der Tabelle Einkommensgrenzen ab 1.9.2015 ( siehe PDF weiter unten) nicht überschritten werden, für ihre berechtigten Kinder einen Familienpass.

 

Der Familienpass führt zu einer Kostenermäßigung beim Besuch folgender Einrichtungen bzw. Veranstaltungen:

  • Kindergarten, Kindertagesstätte, Schülerhort
  • verlässliche Grundschule
  • Musikschule (gilt nur für kommunal geförderte Angebote)
  • Kunstschule
  • Volkshochschule beim Kinder- und Jugendlichenangebot
  • Stadtranderholung
  • Jugendsportfreizeitwoche
  • Schwimmbäder: 1 Gutschein für eine Wertkarte 60 € mit 15 € Eigenbeteiligung für das Freizeitbad Stegermatt oder eine 10er Karte für das Strandbad Gifizsee ohne Eigenbeteiligung pro Kind ab 4 Jahren
  • Ermäßigung bei der Essenspauschale in der Kita und beim Schülermittagessen entsprechend dem vom Gemeinderat verabschiedeten jeweils gültigen Preisblatt

 

Die Ermäßigung richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen und kann in der



abgelesen werden. Alle Kinder, für die zum Antragszeitpunkt Kindergeldberechtigung besteht, werden berücksichtigt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Kinder zuhause wohnen oder nicht.

Familien mit Familienpass Stufen 1 und 2 erhalten darüber hinaus folgende zusätzliche Vergünstigungen für ihre berechtigten Kinder:

  • Schülerbeförderung: Unter Anrechnung eines Eigenanteils von 50 % je Schüler und Beförderungsmonat werden die restlichen Fahrtkosten beim öffentlichen innerstädtischen Nahverkehr für alle Schüler der Grund- und Hauptschulen, Förderschulen, Realschulen, Gymnasien und der beruflichen Vollzeitschule übernommen, sofern die einfache Wegstrecke von der Wohnung zur Schule in der Regel mehr als 2 km für Grundschüler und 3 km bei allen anderen Schularten beträgt; bei Schwerbehinderten entfällt die Wegstreckenbegrenzung. Gesetzliche Förderungen und Ermäßigungen nach den Richtlinien des Ortenaukreises sind vorrangig zu beanspruchen und anzurechnen. Die Gutscheine sind jeweils für das laufende Schuljahr zu beantragen und werden auf den betreffenden Schüler ausgestellt; sie sind nicht übertragbar. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist durch eine aktuelle Schulbescheinigung nachzuweisen
  • Messe GmbH: Gutschein für einen kostenlosen Eintritt zur Oberrhein -Messe für Kinder ab sechs Jahren
  • Kulturelle Veranstaltungen: Gutscheine für zwei kostenlose Besuche einer kulturellen Veranstaltungen (nur für Kinder- und Jugendangebot) der Stadt Offenburg (Theater, Konzert, kommunales Kino) für Kinder ab drei Jahren
  • ÖPNV: Gutschein für eine TGO-Punktekarte für Kinder ab sechs Jahren pro Jahr

Weitere Einzelheiten können den Richtlinien entnommen werden.

 

Quelle: Stadt Offenburg

 

Auskünfte und Ausgabe:
BürgerBüro der Stadt Offenburg oder jede Ortsverwaltung (Ortsteile) während der jeweiligen Öffnungszeiten

BürgerBüro der Stadt Offenburg
Fischmarkt 2
77652 Offenburg
Tel.:0781 82-2000
Fax:0781 82-7251
buergerbuero@offenburg.de
Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 8.00 - 18.00 Uhr, Samstag: 8.00 - 12.00 Uhr

 

Bei der Antragstellung müssen folgende Unterlagen zur Berechtigung vorgelegt werden: