Familienpass-Info

 

 

  • Der städtische Fachbereich Bürgerservice informiert, dass zum neuen Kindergarten- und Schuljahr wieder ein neuer Familienpass beantragt werden kann. Der neue Pass ist ab dem
    1. September 2020 gültig.

    Eine Beantragung kann ab Montag, 20. Juli, im Bürgerbüro, Fischmarkt 2 erfolgen.

    Bitte beachten Sie: Die Beantragung des Familienpasses ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Die EinwohnerInnen der einzelnen Ortsteile können dies auch bei ihrer zuständigen Ortsverwaltung erledigen.

     

    Da der Familienpass einkommensabhängig ist, benötigen wir die entsprechenden Nachweise:

    • Steuerbescheid 2018
    • Dezember-Abrechnungen 2018 aller VerdienerInnen im Haushalt
    • Bescheid über den Erhalt von Mutterschaftsgeld
    • Elterngeldbescheid
    • Nachweis über den Erhalt von Kindergeld für Kinder ab 18 Jahre
    • Nachweis bei Unterhaltszahlungen (z.B. Kontoauszug)
    • Bescheid über Lohnersatzleistungen (Krankengeld, ALG I)
    • Zinserträge
    • Mieteinnahmen
    • Aktuelle Schulbescheinigung für die Schülerbeförderung und für alle Schüler ab 18 Jahre
    • Teilnehmer-Nummer der Firma Pair Solution für die Bezuschussung der Mittagsverpflegung

    Erhalten Sie Leistungen von der kommunalen Arbeitsförderung nach SGB II?

    • Dann benötigen wir Ihren aktuellen Bescheid

    Bitte bringen Sie auch Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

    Mit den genannten Unterlagen kann der Familienpass schnell und ohne zusätzliche Wege ausgestellt werden.

     

     

     

    Einkommensgrenzen ab 01.09.2015

  1. Familienpass

  • Paare/Alleinstehende mit einem Kind

 

Selbständige

Beamte

Arbeitnehmer

Stufe

Rabatt

36.500 €

26.500 €

31.000 €

1

30%

42.000 €

30.000 €

35.500 €

2

20%

47.500 €

33.000 €

39.500 €

3

10%

53.000 €

36.500 €

44.000 €

4

10%

 

  • Paare/Alleinstehende mit zwei Kindern

 

Selbständige

Beamte

Arbeitnehmer

Stufe

Rabatt erstes Kind

Rabatt zweites Kind

44.000 €

32.000 €

37.500 €

1

30%

50%

49.500 €

35.500 €

42.000 €

2

20%

40%

55.000 €

38.500 €

46.500 €

3

10%

30%

60.500 €

42.000 €

50.500 €

4

10%

20%

 

  • Paare/Alleinstehende mit drei Kindern

 

Selbständige

Beamte

Arbeitnehmer

Stufe

Rabatt erstes Kind

Rabatt zweites Kind

Rabatt drittes Kind

52.000 €

37.500 €

44.000 €

1

30%

50%

80%

57.500 €

41.000 €

48.500 €

2

20%

40%

80%

63.000 €

44.000 €

53.000 €

3

10%

30%

80%

68.500 €

47.500 €

57.500 €

4

10%

20%

80%

74.000 €

51.000 €

61.500 €

5

ohne

ohne

60%

79.500 €

54.000 €

66.000 €

6

ohne

ohne

30%

 

 

  • Paare/Alleinstehende mit mehr als drei Kindern

 

 

 

Selbständige

Beamte

Arbeitnehmer

Stufe

Rabatt erstes Kind

Rabatt zweites Kind

Rabatt drittes Kind

Rabatt vierte und weitere Kinder

59.500 €

43.000 €

50.500 €

1

30%

50%

80%

80%

65.000 €

46.500 €

55.000 €

2

20%

40%

80%

80%

70.500 €

49.500 €

59.500 €

3

10%

30%

80%

80%

75.000 €

53.000 €

64.000 €

4

10%

20%

80%

80%

81.500 €

56.000 €

68.500 €

5

ohne

ohne

60%

70%

87.000 €

59.500 €

72.500 €

6

ohne

ohne

30%

40%

 

Bei jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommensgrenze in der jeweiligen Stufe um weitere 6.500 Euro bei Arbeitnehmerhaushalten, 5.500 Euro bei Beamtenhaushalten und 7.500 Euro bei Selbständigenhaushalten.