Gaststättenrecht

 Quelle:  Stadt Offenburg

Gaststättenerlaubnis


Um einen gastronomischen Betrieb zu führen, braucht man eine Gaststättenerlaubnis. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich dann um eine Gaststätte, wenn Speisen oder Getränke zum "Verzehr an Ort und Stelle" abgegeben werden. Wer eine bestehende Gaststätte übernimmt, kann gleich mit einer vorläufigen Erlaubnis weiterwirtschaften. Diese vorläufige Erlaubnis erteilen wir Ihnen innerhalb weniger Tage, wenn die notwendigen Unterlagen vorgelegt wurden. Den Antrag auf eine Gaststättenerlaubnis können Sie hier herunterladen und bequem zu Hause ausfüllen. Den ausgefüllten Antrag bringen oder schicken Sie an:

Fachbereich Bürgerservice und Soziales

Abtlg. Zentrales Bürgerbüro

- Gewerbe, Sicherheit und Ordnung  -

Spitalstraße 2

77652 Offenburg

Ergänzen Sie den Antrag bitte mit folgenden Unterlagen

  • Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregisterauszug (Bei einer GmbH sowohl für die Gesellschaft, als auch jeweils für den/die Geschäftsführer)
  • Unterrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz (kann nachgereicht werden)
  • Unterrichtungsnachweis der IHK für Gastwirte (kann nachgereicht werden)
  • Pacht- oder Mietvertrag (nicht erforderlich bei Eigentum)
  • Aktuellen Grundriss, Schnitt(Maßstab 1:100) und Legeplan (Maßstab 1:500)
  • Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes) (Bei einer GmbH sowohl für die Gesellschaft, als auch jeweils für den/die Geschäftsführer)
  • Bei einer GmbH ein Handelsregisterauszug der Gesellschaft

Die Gebühr für eine Erlaubnis beträgt in der Regel 550,00 Euro. Bei einem Verwaltungsmehraufwand, der dem Antragsteller zuzurechnen ist, kann diese Gebühr auch - gemessen am tatsächlichen Aufwand - höher ausfallen.

Bitte beachten Sie die  Information zum Betrieb und zur Genehmigung von sog. Shisha-Gaststätten.

Hier gelten besondere Anforderungen!

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