Geburt

Der Weg zur Geburtsurkunde - aktuelle Informationen:

Bitte informieren Sie sich bereits vor der Geburt telefonisch bei uns über die erforderlichen Dokumente sowie das derzeitige Verfahren. Wir beraten Sie gerne, damit Sie baldmöglichst die Geburtsurkunde für Ihr Kind erhalten können.

 

Wir freuen uns auf Sie:

 Quelle:  Michael Rosenstiel

von links nach rechts: Karsten Jehle, Agin Bulut, Beate Kaufmann, Teresa Münchenbach

 

Karsten Jehle  Tel. 0781 82-2607  E-Mail: karsten.jehle@offenburg.de

Agin Bulut Tel. 0781 82-2278 E-Mail: agin.bulut@offenburg.de    

Beate Kaufmann  Tel. 0781 82-2343  E-Mail: beate.kaufmann@offenburg.de    

Teresa Münchenbach Tel. 0781 82-2482 E-Mail: teresa.muenchenbach@offenburg.de

 

Die Geburt eines Kindes ist ein freudiges und einschneidendes Ereignis. Als werdende Eltern haben Sie hierzu sicherlich viele Fragen.

 

Bei einer Geburt im Ortenau Klinikum erfolgt die Geburtsanzeige über die Verwaltungen des Krankenhauses. Dort geben Sie Ihre Unterlagen für die Geburtsbeurkundung ab. 

 

Bei einer Hausgeburt ist es erforderlich, dass Sie dies innerhalb einer Woche persönlich beim Standesamt melden (Vater oder Mutter).

 

Damit die Geburt vom Standesamt schnell beurkundet werden kann, benötigen wir folgende Dokumente von Ihnen im Original:

 

Grundsätzlich

  • Ihre Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass)
  • Ihre Geburtsurkunden

 Bei Verheirateten/ Verpartnerten

  • Ihre Eheurkunde mit aktueller Namensführung
  • Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde mit aktueller Namensführung und eventuell den Adoptionsbeschluss

 Bei geschiedenen Müttern

  • Ihre Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil und ggfs. Bescheinigung über Namensänderung
    Ersatzweise: Eheurkunde/ Familienbuchabschrift mit eingetragenem Scheidungsvermerk

 Bei Verwitweten

  • die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten

 Bei nicht Verheirateten

  • die Vaterschaftsanerkennung und wenn gewünscht die Sorgerechtserklärung

Wenn Sie nicht verheiratet sind…

 

…kann der Vater Ihres Kindes nur in die Geburtsurkunde eingetragen werden, wenn dieser die Vaterschaft anerkennt. Diese Erklärung ist bereits vor der Geburt Ihres Kindes möglich und auch zu empfehlen.

 

Die Anerkennung der Vaterschaft ist vor dem Jugendamt oder Standesamt zu erklären. Zur Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung ist es erforderlich, dass Sie als Kindesmutter zustimmen. Anerkennung und Zustimmung können Sie nur persönlich vor dem Jugendamt oder Standesamt erklären. Beim Jugendamt haben Sie zudem die Möglichkeit das gemeinsame Sorgerecht zu erklären. Dies ist ebenfalls vor der Geburt Ihres Kindes möglich

 
 
 
 

Welchen Nachnamen bekommt Ihr Kind?

 

Bei der Bestimmung des Nachnamens Ihres Kindes gibt es verschiedene Möglichkeiten. Hier müssen Sie als Eltern folgendes beachten:

  • Sie sind miteinander verheiratet und führen einen Ehenamen. Das Kind erhält dann Ihren Ehenamen als Nachname.
  • Sie sind miteinander verheiratet, führen aber keinen Ehenamen. Sie können dann entweder den Nachnamen der Mutter oder des Vaters zum Nachnamen des Kindes bestimmen.
  • Sie sind nicht miteinander verheiratet und ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht für das Kind. Dann erhält das Kind dessen Nachnamen. Sie können jedoch eine Erklärung abgegeben, in der der Nachname des nicht sorgeberechtigten Elternteils erteilt wird.
  • Sie sind nicht miteinander verheiratet, haben aber das gemeinsame Sorgerecht. Dann können Sie entweder den Nachnamen der Mutter oder des Vaters zum Nachnamen des Kindes bestimmen.
Hinweis: Bei Kindern mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist die Namensgebung in der Regel nach dem Recht des Staates, dem sie angehören, geregelt. Genaue Informationen erhalten Sie telefonisch oder persönlich beim Standesamt.
 

Sie haben eine Urkunde aus dem Ausland?

 

In diesem Fall wäre es wichtig, dass Sie sich bereits während der Schwangerschaft mit dem Standesamt in Verbindung setzen.

 

In einigen Fällen müssen Urkunden aus dem Ausland noch beantragt werden oder es ist die Anbringung einer Legalisation bzw. einer Apostille auf der Urkunde erforderlich. Diese Fälle nehmen viel Zeit in Anspruch.

 

Urkunden, welche nicht in der deutschen Sprache ausgestellt sind, müssen von einem in Deutschland gerichtlich vereidigten Urkundenübersetzer übersetzt werden.

Entsprechende Adressen finden Sie unter: www.justiz-dolmetscher.de

 

Abschließend gilt für Sie:

 

In Einzelfällen können noch weitere Dokumente für die Geburtsbeurkundung erforderlich sein.

 

Sollten Sie in Offenburg geboren sein oder in Offenburg geheiratet haben, sind die entsprechenden Urkunden bei uns im Standesamt bereits vorhanden, so dass Sie diese nicht extra besorgen müssen. Im Einzelfall können noch weitere Dokumente erforderlich sein.

 

Die Geburtsurkunde Ihres Kindes kann erst ausgestellt werden, wenn uns alle erforderlichen Dokumente vollständig vorliegen. Kümmern Sie sich frühzeitig um die Beschaffung der Dokumente.

 

Sobald Sie die Geburtsurkunde haben, können Sie Elterngeld und Kindergeld beantragen.