Gestaltungsbeirat

 

Der Gestaltungsbeirat der Stadt Offenburg nahm seine Arbeit im Juni 2014 auf. Im Juni 2018 schloss er nach 16 Sitzungsterminen und über 40 beratenen Projekten, von denen viele zu diesem Zeitpunkt bereits realisiert waren, seine erste Sitzungsperiode ab. Entsprechend der Geschäftsordnung wurden mit Beginn der zweiten Sitzungsperiode das erste Mal zwei Mitglieder in dem vierköpfigen Beirat neu besetzt.

All das war Anlass, einen Blick zurück auf die bisherige Arbeit des Gestaltungsbeirats zu werfen, die Ergebnisse der Beratungen darzustellen und den Einfluss des Gestaltungsbeirats auf die Entwicklung der Baukultur in Offenburg zu beleuchten. Hierzu hat die Stadt Offenburg eine Dokumentation erstellt und im Herbst 2020 als Broschüre herausgegeben. Sie richtet sich nicht nur an alle interessierten Bürger, sondern insbesondere auch an zukünftige Bauherren und deren Planer, die vielleicht noch mit dem Gestaltungsbeirat in Kontakt kommen. In der Broschüre werden Ziele und Aufgaben des Beirats, die Auswahl der Projekte, die Einbindung der Öffentlichkeit und der Ablauf der Sitzungen erläutert.

Die 105 Seiten starke Broschüre ist im BürgerBüroBauen, Wilhelmstraße 12, zu den bekannten Öffnungszeiten gegen eine Schutzgebühr von 10,- € für alle interessierten Bürger erhältlich.

 

Die Broschüre steht auch als pdf-Datei unter folgemdem Link zum Herunterladen bereit. Download GBR Broschüre

 

 

Gestaltungsbeirat

 

Ziel des Gestaltungsbeirats ist es, das Offenburger Stadtbild gestalterisch zu verbessern, die architektonische und städtebauliche Qualität auf einem hohen Niveau zu sichern sowie Fehlentwicklungen zu vermeiden.

Als unabhängiges Sachverständigengremium unterstützt der Gestaltungsbeirat den Gemeinderat und die Verwaltung der Stadt Offenburg in Fragen der Architektur und des Stadtbildes. Er begutachtet alle Bauvorhaben, die auf Grund ihrer Größenordnung, Lage und Nutzung ihres Umfeldes sowie ihrer Bedeutung für das Stadtbild prägend in Erscheinung treten. Der Gestaltungsbeirat gibt fachlich kompetente Empfehlungen als Entscheidungsgrundlage für politische Gremien und Verwaltung.

Vom Wirken eines Gestaltungsbeirats und seiner Mitglieder wird außerdem ein positiver Einfluss auf das Bewusstsein für gute Architektur und Stadtgestalt in der Öffentlichkeit sowie bei den Bauherren und Investoren erwartet.

Der Gestaltungsbeirat hat die Aufgabe, die ihm vorgelegten Bauvorhaben im Hinblick auf ihre städtebaulichen, architektonischen und gestalterischen Qualitäten zu prüfen und zu beurteilen. Er soll über die üblichen Beratungsmöglichkeiten der Genehmigungsbehörde hinaus dem Bauherrn zu einem architektonisch und städtebaulich qualitätsvollen Entwurf verhelfen. Er formuliert Empfehlungen und Kriterien zur Erreichung dieses Ziels.

Am 07.04.2014 hat der Gemeinderat der Stadt Offenburg die Einrichtung eines Gestaltungsbeirats beschlossen. 

 

Ein Gestaltungsbeirat ist ausschließlich beratend tätig. Die Entscheidungsbefugnis für die Baugenehmigungen liegt weiterhin bei der unteren Baurechtsbehörde, die an gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen gebunden ist.
Planungs- und baurechtliche Rahmenbedingungen, wie z. B. Bebauungspläne oder auch die Satzung der Stadt Offenburg zum Schutz des Stadtbildes und zur Erhaltung baulicher Anlagen im Altstadtbereich (Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für die Altstadt) sind weiterhin bindend bzw. zu beachten. Genauso bleiben die Anforderungen des Denkmalschutzes in vollem Umfang bestehen.
Bauherren erhalten durch einen Gestaltungsbeirat eine objektive, fachliche Beratung, die den Dialog fördert und in Einzelfällen auch die inhaltliche Auseinandersetzung zu umstrittenen Bauprojekten versachlichen und neue Lösungsansätze vermitteln kann.
Grundsätzlich ist anzustreben, städtebaulich relevante Bauvorhaben in einer frühen Phase der Konzeptentwicklung in den Gestaltungsbeirat einzubringen, so dass einerseits grundlegende Entscheidungen noch möglich sind und anderseits die Beratung und Abstimmung für die Bauherrschaft eine zügige Planung und Umsetzung der Projekte ermöglicht.

 

 

Mitglieder des Gestaltungsbeirats

 

Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates sind ausgewiesene Fachleute auf den Gebieten Architektur, Landschaftsarchitektur und Städtebau. Alle haben die Qualifikation zum Preisrichter in Wettbewerbsverfahren. Die Mitglieder dürfen zwei Jahre vor und zwei Jahre nach ihrer Beiratstätigkeit nicht in Offenburg planen oder bauen. Hiermit wird die Unabhängigkeit gegenüber aktuellen Bauvorhaben sichergestellt und vermieden, dass aus der Bei­ratstätigkeit ein Wettbewerbsvorteil bei künftigen Planungsaufgaben resultiert. Darüber hinaus ist die Tätigkeit im Beirat auf max. 4 Jahre begrenzt.

Zurzeit gehören dem Gestaltungsbeirat folgende Personen an:

- Frau Prof. Dr.-Ing. Annette Rudolph-Cleff, Darmstadt

- Herr Prof. Werner Bäuerle, Konstanz

- Frau Dipl.-Ing. Bärbel Hoffmann, Fellbach

- Herr Dipl.-Ing. Jochen Koeber, Stuttgart

 

Sitzungstermine 2020

Dienstag, 10. März 2020

Donnerstag, 09. Juli 2020

Montag, 28. September 2020

Donnerstag, 17. Dezember 2020

 

Die Sitzungen finden jeweils im Sitzungssaal des Technischen Rathauses, Wilhelmstr. 12, 77654 Offenburg statt.

 

Kontakt:

 

Geschäftsstelle Gestaltungsbeirat

Fachbereich Stadtplanung und Baurecht

Abt. Stadtplanung und Stadtgestaltung

Wilhelmstraße 12

77654 Offenburg

Telefon: 0781 82-2475

Fax: 0781 82-67670

E-Mail: gestaltungsbeirat@offenburg.de

 


Die Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats der Stadt Offenburg:




Anfahrtskizze Technisches Rathaus: