Gewerbeangelegenheiten

An-, Ab- und Ummeldungen für Gewerbebetriebe


Wer eine gewerbliche Tätigkeit beginnt, sie verlegt oder aufgibt, muss dies unverzüglich der Stadt Offenburg mitteilen, sofern sich der Betriebssitz oder eine Niederlassung im Stadtgebiet oder den Ortschaften befindet.

 

Kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung sind insbesondere die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten sowie Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern) und die bloße Verwaltung eigenen Vermögens.

Die Meldung können Sie bequem zu Hause mir unseren 'Download-Formularen' ausfüllen.

Für die Ansicht der Dokumente benötigen Sie das Programm  Acrobat Reader, das Sie kostenlos herunterladen können.

Die Bestätigung über Ihre Meldung erhalten Sie innerhalb weniger Tage mit einer Gebührenrechnung zugesandt.

 

Gewerbeanmeldung

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • ggf. Handelsregisterauszug *
  • Führungszeugnis **
  • Gewerbezentralregisterauszug **
  • Handwerkskarte***
  • Gebühr: 20 Euro

Gewerbeummeldung 

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. Handelsregisterauszug *
  • Gebühr: 20 Euro

Gewerbeabmeldung

Erforderliche Unterlagen

  • Gebühr: 20 Euro

    * soweit Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist.

    ** bei An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, z.B. Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz und Lederbekleidung, Kraftfahrzeugen und Fahrrädern, Edelmetallen sowie Waren aus Edelmetallen oder edelmetallhaltigen Legierungen, Edelsteinen Perlen und Schmuck, Altmetallen durch Betriebe, die auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisiert sind; Auskunfteien und Detekteien, Partnerschaftsvermittlungen, Reisebüros, Alarmanlagenbau und Schlüsseldienste.

    *** bei Handwerksbetrieben

 

Reisegewerbekarte

Wer außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren oder Dienstleistungen anbietet oder Bestellungen entgegennimmt, benötigt eine Reisegewerbekarte.

Zu dem Antrag benötigen wir noch folgende Unterlagen von Ihnen: 

  • Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes)
  • Nachweis über eine Haftpflichtversicherung (bei Fahrgeschäften, Karussell, Skooter etc.)

Gebühren 

Reisegewerbekarte 75 bis 250 Euro