Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer).
Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigentümers sind grundsätzlich nicht zu berücksichtigen.

 

Man unterscheidet zwischen zwei Arten der Grundsteuer:

  • Grundsteuer A (agrarisch) für Grundstücke der Land – und Forstwirtschaft 
  • Grundsteuer B (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude

 

 

                                          Grundsteuerhebesatz der Stadt Offenburg

 

                               Hebesatz Grundsteuer A              Hebesatz Grundsteuer B

                                           280 v.H.                                        420 v.H.

  


Der Hebesatz der Stadt Offenburg ist in der Haushaltssatzung festgelegt. (s. rechte Spalte Downloads: Doppelhaushalt 2018/2019)