Häusliche Gewalt

Was versteht man unter häuslicher Gewalt?

 

Unter "häuslicher Gewalt" wird im Allgemeinen die Gewaltanwendung in Ehe- und Partnerbeziehungen verstanden. Ganz überwiegend handelt es sich dabei um Gewalthandlungen von Männern gegenüber Frauen, die sich innerhalb des – oft auch räumlich aufzufassenden – engsten sozialen Beziehungskreises der Frau ereignen. Die Gewaltanwendung kann sich auch bei Partnerinnen oder Partner in gleichgeschlechtlichen Lebensweisen ereignen. Häusliche Gewalt hat vielfältige Erscheinungsformen: von subtilen Formen der Gewaltausübung durch Verhaltensweisen, die Bedürfnisse und Befindlichkeiten der Geschädigten / des Geschädigten ignorieren, über Demütigungen, Beleidigungen und Einschüchterungen sowie psychischen, physischen und sexuellen Misshandlungen bis hin zu Vergewaltigungen und Tötungen.

 

Opfer häuslicher Gewalt empfinden ihre Situation oftmals als ausweglos:

  • Wo sie Geborgenheit erwarten, erleben sie Gewalt; denn der Täter ist oder war ein geliebter Mensch.
  • Bedrohung, Isolation und Kontrolle durch den gewalttätigen Partner verunsichern und erschüttern das Selbstwertgefühl.
  • Häufig sind Kinder betroffen; deshalb geht mit allen Folgeentscheidungen häufig die Sorge einher, den Kindern "einen Elternteil wegzunehmen", falls man sich zur Trennung entschließt.
  • Oftmals bestehen finanzielle Abhängigkeiten zwischen Opfer und Täter, was den Schritt zur Trennung erschwert.

Bei Gewalt in Beziehungen handelt es sich nicht um "Streitigkeiten" oder "Ruhestörungen", sondern um Gewalttaten, die fast ausschließlich von Männern (so die polizeiliche Hellfeldstatistik) an Frauen begangen werden. Zumindest indirekt können auch Kinder Opfer dieser Gewalt werden. Kinder, die in ihrer Familie Gewalt als Konfliktlösungsmuster kennen gelernt, Gewalt selbst erfahren oder beobachtet haben, neigen dazu, später selbst gewalttätig zu sein beziehungsweise später selbst Opfer von Partnergewalt zu werden. Schon um diesen so genannten "Kreislauf der Gewalt" zu durchbrechen, muss die häusliche Gewalt verhindert beziehungsweise umgehend gestoppt werden!

Häusliche Gewalt ist strafbare Gewalt

Fast alle Erscheinungsformen häuslicher Gewalt stellen strafrechtlich sanktionierte Handlungen dar und betreffen eine Reihe von Straftatbeständen (entsprechend den allgemein geltenden Strafvorschriften des Strafgesetzbuches, StGB):

Von der Beleidigung, Bedrohung und Nötigung, der Freiheitsberaubung und Körperverletzung über verschiedene Sexualdelikte bis hin zur versuchten und vollendeten Tötung.

Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht dem Familiengericht, dem Täter langfristig ein Betreten der gemeinsamen Wohnung zu verbieten. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um eine Eskalation der Gewalt in der Familie oder Beziehung zu unterbrechen. Es ist auch vorgesehen, dass gegenüber dem gewalttätigen Partner ggf. Näherungsverbote und die Untersagung von Telekommunikation ( Anrufe, Fax, E-Mail, SMS) sowie anderer Formen der Belästigung ausgesprochen werden können. Darüber hinaus kann das Gericht die Verpflichtung des Täters anordnen, der gefährdeten Person die gemeinsam genutzte Wohnung zumindest befristet (grundsätzlich für höchstens 6 Monate mit der Möglichkeit der Verlängerung um höchstens 6 weitere Monate) zu überlassen – ganz unabhängig von der Frage, wer Allein- oder Miteigentümer bzw. Mieter der Wohnung ist.

 

Praktische Hinweise

Bei akuten Gewalthandlungen hat die Polizei die Möglichkeit, folgende Maßnahmen zu treffen:

  • den Täter/die Täterin für eine bestimmte Zeit aus der Wohnung zu verweisen (Platzverweis / Wegweisung),
  • den Täter / die Täterin in Gewahrsam zu nehmen (Ingewahrsamnahme),
  • ein Kontaktverbot und andere Maßnahmen zum Schutz des Opfers anzuordnen

Was ist ein Platzverweis?

Der Täter/die Täterin muss auf Anordnung der Polizei die Wohnung verlassen. Die Rückkehr wird ihm/ihr für eine bestimmte Zeit untersagt. Die Polizei muss in jedem Einzelfall prüfen, wie sich der Täter weiterhin verhalten wird (Gefahrenprognose). Nur wenn weitere Gewalttaten unmittelbar bevorstehen oder damit in allernächster Zeit gerechnet werden muss, darf ein Platzverweis ausgesprochen werden. Für die Dauer des Platzverweises muss der Täter / die Täterin selbst und auf eigene Kosten für die Unterkunft Sorge tragen. Seine / ihre Haus- und Wohnungsschlüssel werden durch die Polizei sichergestellt und der Ortspolizeibehörde übergeben.

Die Ortspolizeibehörde hört die Betroffenen an und entscheidet über den Bestand des Platzverweises.

 

Was können Sie tun?

Sie können die Häusliche Gewalt bei jeder Polizeidienststelle anzeigen bzw. über die Telefonnummer 110 einen Streifenwagen rufen. Auch Außenstehende können durch ihr Handeln den Betroffenen helfen.

Schauen Sie nicht weg, sondern werden Sie aktiv: in Ihrer Familie, Ihrer Nachbarschaft, in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis.

Häusliche Gewalt ist kein Kavaliersdelikt und keine Privatangelegenheit!

Wenn Sie sich noch nicht für eine Einschaltung der Polizei entschließen können, wenden Sie sich an eine Person Ihres Vertrauens oder lassen Sie sich beraten - aber handeln Sie!

  • Notieren Sie sich Einzelheiten der Vorfälle.
  • Suchen Sie einen Arzt auf und nennen Sie ihm den Verursacher Ihrer Verletzungen.
  • Fotografieren Sie die Verletzungen.
  • Setzen Sie sich mit einer Beratungsstelle in Verbindung.

Bedenken Sie, dass ohne eine Anzeige die Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz im Einzelfall möglicherweise versagt werden können.

Außerdem erhalten Sie Rat und Hilfe bei:

  • den Notrufen für Frauen
  • den Frauenhäusern
  • den Ehe- und Familienberatungsstellen
  • den Gleichstellungsstellen der Landratsämter und Kommunen
  • den Rechtsantragsstellen der Gerichte
  • den Rechtsberatungsstellen
  • Pro Familia
  • Opferhilfeorganisationen, z.B. WEISSER RING
  • den Opferschutzbeauftragten der Polizei (existieren jedoch nicht in jedem Bundesland)
  • den Ämtern für Versorgung und Familienförderung (bei diesen Ämtern wurden Sonderbetreuerinnen und Sonderbetreuer eingesetzt, die speziell für die Beratung von Opfern von Gewalt geschult sind.)
  • Den Ansprechpartnern dieser Seite (rechts nebenstehend)