Haushalt

Im Rahmen des im Grundgesetz verankerten Selbstverwaltungsrechts stellen die Kommunen eigene Haushalte auf. In dem traditionellen sog. kameralen Haushaltsplan werden sämtliche Einnahmen und Ausgaben – getrennt in einen Verwaltungshaushalt und einen Vermögenshaushalt – verzeichnet. Dieses grundsätzlich zahlungsorientierte Rechnungswesen kann aber nicht alle für die Verwaltungssteuerung erforderlichen Informationen liefern.

Seit Anfang der 90er Jahre hat bundesweit unter dem Schlagwort „Neues Steuerungsmodell (NSM)" ein Reformprozess eingesetzt mit dem Ziel, das „Dienstleistungsunternehmen Stadtverwaltung" stärker an den Bedürfnissen der örtlichen Gemeinschaft auszurichten und effizienter zu steuern. Ein Bestandteil dieses Reformprozesses war auch Fortentwicklung des Rechnungswesens (siehe Kapitel „Neues Kommunales Haushaltsrecht").

Die Stadt Offenburg hat zu Beginn des Jahres 2009 das neue kommunale Haushaltsrecht (NKHR) eingeführt