KOWO – Kommunales Wohnraumförderprogramm

Ein Programm für mehr öffentlich geförderten Wohnraum und bezahlbare Mieten

 
Offenburg wird aktiv. Gestalten Sie mit!

Bezahlbarer Wohnraum in Städten wird knapp – auch für Menschen mit einem geregelten, normalen Einkommen.

Offenburg als einer der wichtigsten Wirtschaftsstandorte am Oberrhein bietet hohe Lebensqualität und zieht viele Berufstätige an.

Die Stadt will mit einem erstmalig in dieser Form aufgelegten Kommunalen Wohnungsförderungsprogramm (KOWO) erschwingliche Mietwohnungen schaffen.

Nutzen auch Sie als Bauherr/in und Wohnungsvermieter/in die Chance, mit zinslosem Darlehen und attraktiven Zuschüssen dieses einmalige Programm für unsere Stadt erfolgreich umzusetzen.

 

 

 

Was wird gefördert?

Der Neubau von Mietwohnungen, die nach dem jeweiligen  Landeswohnraumförderprogramm gefördert werden.

Vorrang haben einzelne Wohnungen oder maximal acht Wohneinheiten in einem

Objekt. Auch Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen

Wohnraums können förderfähig sein.

 

 

Wer wird gefördert?

Natürliche und juristische Personen, die neue geförderte Mietwohnungen in Offenburg  bauen oder durch anderweitige Maßnahmen schaffen möchten, sofern sie sich nicht bereits durch andere vertragliche Regelungen zum Bau von geförderten Wohnungen verpflichtet haben.

 

Wie wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg stellt 80 % der förderungsfähigen Kosten über ein zinsloses Darlehen. Die restlichen 20 % teilen sich zu je 50 % in Eigenkapital und kommunalen Zuschuss. Zusätzlich gewährt die Stadt einen Zuschuss von 2.000 € pro Wohneinheit.

 

 

Wie wird das Programm umgesetzt?

• Die Wohnungen dürfen nur an Personen vermietet werden, die durch einen in Baden-Württemberg ausgestellten Wohnberechtigungsschein die Einhaltung der maßgeblichen Einkommensgrenzen und die für sie angemessene Wohnungsgröße nachweisen.

• Geförderte Wohnungen unterliegen des Weiteren der Mietpreisbindung.

Während der Bindungszeit richten sich die Höhe der Miete und die Möglichkeiten

der Mieterhöhung nach den zum Zeitpunkt der Antragsstellung geltenden landesrechtlichen Vorschriften.

• Die Förderung der Stadt Offenburg versteht sich als Komplementärförderung und wird zusätzlich zu der vorranging in Anspruch zunehmenden Landesförderung gewährt. Die Mittelgewährung ist dabei abhängig von der Förderzusage der L-Bank.

• Förderung und Zuschüsse müssen vor Beginn des Vorhabens mit den notwendigen Nachweisen bei der Stadt Offenburg beantragt werden. Der Fachbereich Bauservice erläutert Ihnen gerne nach Terminvereinbarung die genaue Vorgehensweise.

 

 

Einkommensgrenzen für Mieter

 Haushaltsgröße                    Einkommensgrenze

1-Personen-Haushalt             49.300 €

2-Personen-Haushalt             49.300 €

3-Personen-Haushalt             58.300 €

4-Personen-Haushalt             67.300 €

5-Personen-Haushalt             76.300 €

Für jeden weiteren Haushaltsangehörigen zuzüglich 9.000 €.

 

Beispielrechnung für Bauherren

Bei derzeit maximal angerechneten Baukosten von 3.000 €/m²:

Landesförderung: 80 % =   2.400 €/m²

Eigenkapital**:       20 % =        600 € m²

__________________________________________

                                                           3.000 €/m²

 

**Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus

10 % KoWo (0,5 x 20 %) =    300 €/ m²

10 % Bauherr (0,5 x 20 %) = 300 €/m²

 

Das wären bei einer 60 m²-Wohnung

18.000 € zusätzliche Förderung + 2.000 € Zuschuss = 20.000 €

Fachbereich Bauservice erläutert Ihnen gerne nach Terminvereinbarung die genaue Vorgehensweise.

 

Ansprechpartner

Stadt Offenburg BürgerBüroBauen 

Kundenberatung Wohnbauförderung

Ewald Kunz

Wilhelmstraße 12

77654 Offenburg

Telefon: 0781 82-2330

Fax: 0781 82-7000

Email: ewald.kunz@offenburg.de

Web: www.offenburg.de/kowo

 

 

 

 

 

 

 

Stand April 2019 · Änderungen jederzeit ohne Ankündigung möglich. Irrtümer vorbehalten.