Krähen

Saatkrähen


Die Saatkrähe ist ein einheimischer Vogel und durch die EG-Vogelschutzrichtlinie und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützt.

Saatkrähen kehren zum Winterende immer in ihre vorherigen Brutkolonien zurück, um geeignete Bäume für neue Nistplätze ausfindig zu machen oder bereits vorhandene Nester wieder in Stand zu setzen.

Insbesondere während der Brutzeit und Aufzucht der Saatkrähen zwischen März und Juni ist in unmittelbarer Nähe der Brutkolonien mit Lärm sowie Verschmutzung zu rechnen (herabfallende Äste, Nahrungsreste und Kot).

Maßnahmen zur Reduzierung des Bestands analog der Möglichkeiten zur Taubenregulierung (wie z. B. Entnahme der Eier aus den Nestern, Tötung usw.) sind rechtlich nicht möglich. Es kommen lediglich Vergrämungsmaßnahmen, die zu einer Verlagerung des Aufenthaltsorts führen, in Betracht.

Diese Vergrämungsmaßnahmen sind allerdings gem. § 39 BNatSchG grundsätzlich untersagt. Dennoch durchzuführende Vergrämungsmaßnahmen bedürfen einer Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde (Regierungspräsidium).

 

Saatkrähen sind sehr intelligente, soziale und anpassungsfähige Vögel und erkennen oft, dass ihnen durch die verschiedenen Vergrämungsmaßnahmen keine wirkliche Gefahr droht.

Darüber hinaus zeigen Erfahrungen anderer Gemeinden, dass die meisten Vergrämungsmaßnahmen nicht die gewünschte Wirkung erzielen bzw.sogar unerwünschte Ergebnisse zur Folge haben.

Saatkrähen konzentrieren sich - solange sie ungestört sind - auf bestimmte Koloniestandorte. Bei einer Störung besteht das Risiko, dass sich eine Kolonie in mehrere kleine Kolonien aufteilt, die dann ein größeres Störpotential besitzen als zuvor, da sie dann zusätzlich bemüht sind – jede Kolonie für sich – wieder die Population auf die übliche Größe zu erhöhen.

 
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