Offenburg A bis Z

Grundbuchamt beim Amtsgericht Achern

Rathausplatz 4
77855 Achern
Tel.: 07841/6733-402 (Infothek)
Fax: 07841/6733-465
 poststelle@gbaachern.justiz.bwl.de

Führung des Grundbuchs für die Gemarkungen der Stadt Offenburg und allen Stadtteilen. Im Grundbuch werden die Eigentums- und Rechtsverhältnisse an Grundstücken aufgrund von Verträgen eingetragen. Belastungen in Abt. II (z .B. Reallasten, Grunddienstbarkeiten, Vorkaufsrechte, Vormerkungen, Wohnungsrechte) und in Abt. lll (Hypotheken und Grundschulden).

Die Erklärungen (Bewilligungen) für die Eintragungen müssen in den meisten Fällen beurkundet oder je nach Recht von einem Notar öffentlich beglaubigt sein. Zur Löschung dieser Rechte ist in den meisten Fällen die Löschungsbewilligung des Berechtigten (Gläubiger) in öffentlich beglaubigter Form vorzulegen.

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