Mahnung/Beitreibung

Steuern, Gebühren und andere Forderungen, die nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht bei der Stadtkasse eingehen, werden nach erfolgloser Mahnung durch geeignete Maßnahmen (z.B. Besuch des Ausendienst und Lohnpfändung) beigetrieben.

 

Unsere Mitarbeiter des Außendienstes besitzen bei öffentlich-rechtlichen Forderungen die gleichen Kompetenzen wie ein staatlicher Gerichtsvollzieher.