Maßnahmenkonzeption

 

 

 

Aufbauend auf dem schutzgutbezogenen Zielkonzept wurde eine landschaftsplanerische Maßnahmenkonzeption erarbeitet:

 

  • Handlungsprogramm Freiraumstruktur und Landschaftserleben
  • Handlungsprogramm Naturhaushalt
  • Handlungsprogramm Natur- und Landschaftsschutz

 

Die Handlungsprogramme sollen dazu beitragen, gemäß § 1 NatSchG BW die Leistungsfähigkeit der natürlichen Umwelt nachhaltig zu sichern und erforderlichenfalls wiederherzustellen. Zugleich sind Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft auch als Erlebnis- und Erholungsraum für den Menschen zu erhalten und zu entwickeln.

 

Ein wesentliches Ziel des Landschaftsplans der Verwaltungsgemeinschaft Offenburg ist der Erhalt und die Aufwertung zusammenhängender Grünräume, Siedlungszäsuren und innerstädtischer Grünverbindungen (sogenannter äußerer grüner Ring, innerer grüner Ring, grüne Finger).

 

Weiterhin wurde herausgearbeitet, dass die hochwertigen Landschaftsräume der Vorbergzone so weit als möglich freigehalten und gesichert werden sollen. Die grundlegenden Ziele des Landschaftsplanentwurfs sind bereits in die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans eingeflossen. Der Flächennutzungsplan und der Landschaftsplan sind aufeinander abgestimmt.

 

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