Namensänderung, Namensangleichung

Ich begleite Sie:

 Quelle:  Michael Rosenstiel

Melanie Hummel

 

 

Das bürgerliche Gesetzbuch bietet bei familienrechtlichen Vorgängen, wie Geburt, Heirat, Auflösung der Ehe, Adoption etc. zahlreiche namensrechtliche Möglichkeiten. Wir beraten Sie entsprechend.

 

Eine Namensangleichung an deutsche Namensformen können Vertriebene, Spätaussiedler und Eingebürgerte durchführen. So können z. B. Namensbestandteile, die im deutschen Recht nicht vorgesehen sind, abgelegt werden und ausländische Vornamen angeglichen werden.

   

Die behördliche Namensänderung ist eine Möglichkeit, die nur in Ausnahmefällen zum Zuge kommt. Hier müssen sehr schwerwiegende Gründe vorliegen.      

   

 
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