Offenburg, "Albersbösch-Burdastraße", 1. Änderung

1. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 154 „Albersbösch – Burdastraße“Gemarkung Offenburg
nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) 

 

Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach

§ 2 Abs.1  BauGB
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat hat am 16.11.2020 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans „Albersbösch – Burdastraße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Gleichzeitig hat der Gemeinderat die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Die Aufstellung zur 1. Änderung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

Ziel der Planung

Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Erweiterungsmaßnahme des Vereins Montessori-Zentrum e.V. am neuen Standort im Stadtteil Albersbösch.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Albersbösch – Burdastraße“ umfasst vollständig den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans mit einer Größe von rund 1,6 ha.

 

Das Plangebiet liegt im Westen der Kernstadt, im Stadtteil Albersbösch und befindet sich südlich der Senefelderstraße sowie des dort bestehenden Hochhauses und nördlich des AOK-Gebäudes.

 

Der Geltungsbereich umfasst die privaten Grundstücke FlSt-Nr. 1656/4 (geplantes Neubauvorhaben „Betreutes Wohnen“ der Fa. Trend Concept GmbH), FlSt-Nr. 1656/2 (Seniorenheim der „Vita Tertia“) und FlSt-Nr. 1656/1 (Montessori-Zentrum Offenburg) sowie die städtischen Grundstücke FlSt-Nr. 1656, FlSt-Nr. 1656/3 und einen Teilbereich des ebenfalls städtischen Grundstücks FlSt-Nr. 6670/0 der Burdastraße.

 

Östlich des Geltungsbereichs befindet sich das Gelände des ehemaligen Burda-Sportclubs, für das aktuell ein städtebaulicher Wettbewerb für eine geplante Wohnbaulandentwicklung ausgelobt wurde. Westlich des Geltungsbereichs besteht bereits Wohnbebauung (Mertensstraße, Bögnerweg, Schillingweg, Karl-Fink-Weg).

 

Der Geltungsbereich ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

 

 

Bürgerbeteiligung

Planentwurf und Bebauungskonzept können in der Zeit

 

vom 07.12.2020 bis einschließlich 11.01.2021 (Auslegungsfrist)

 

im Internet auf der Homepage der Stadt Offenburg unter www.offenburg.de/offenlage aufgerufen werden.

 

Die Unterlagen können auch im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg eingesehen werden. Für die Einsichtnahme ist es derzeit auf Grund der Corona-Pandemie notwendig, dass Sie vorab im Bürgerbüro Bauen telefonisch einen Termin vereinbaren. Hierzu können Sie sich während der Öffnungszeiten unter Tel.: 0781- 82 3000 anmelden. Die Öffnungszeiten lauten wie folgt: Montag bis Donnerstag 08.00 – 17.00 Uhr, Freitag 08.00 – 13.00 Uhr. Eine persönliche Beratung kann leider derzeit nur telefonisch stattfinden. Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme eine Mund- und Nasenbedeckung vorgeschrieben ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Offenburg, im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Eine schriftliche Benachrichtigung der betroffenen und beteiligten Grundstückseigentümer erfolgt nicht.