Offenburg, "Baublock Oken-, Rhein-, Von-Rienecker-, Bürklinstraße", Aufstellung

Aufstellung des Bebauungsplans „Baublock Okenstraße, Rheinstraße, Von-Rienecker-Straße, Bürklinstraße“,

Gemarkung Offenburg nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

 

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 

Offenlagebeschluss

Der Gemeinderat hat am 16.11.2020 für den Bebauungsplan „Baublock Okenstraße, Rheinstraße, Von-Rienecker-Straße, Bürklinstraße“ die öffentliche Auslegung nach

§ 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung fand vom 03.08.2020 bis einschließlich 04.09.2020 statt.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

 

 

Der bestehende Bebauungsplan Nr. 74 „Rheinstraße“ soll für diesen Bereich durch den neuen Bebauungsplan ersetzt werden.

 

Bürgerbeteiligung

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, Begründung, den textlichen Festsetzungen mit den örtlichen Bauvorschriften können in der Zeit

 

vom 30.11.2020 bis einschließlich 04.01.2021 (Auslegungsfrist)

 

im Internet auf der Homepage der Stadt Offenburg unter www.offenburg.de/offenlage aufgerufen werden.

 

Die Unterlagen können auch im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg eingesehen werden. Für die Einsichtnahme ist es derzeit auf Grund der Corona-Pandemie notwendig, dass Sie vorab im Bürgerbüro Bauen telefonisch einen Termin vereinbaren. Hierzu können Sie sich während der Öffnungszeiten unter Tel.: 0781- 82 3000 anmelden. Die Öffnungszeiten lauten wie folgt: Montag bis Donnerstag 08.00 – 17.00 Uhr, Freitag 08.00 – 13.00 Uhr. Eine persönliche Beratung kann leider derzeit nur telefonisch stattfinden. Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme eine Mund- und Nasenbedeckung vorgeschrieben ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Offenburg, im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Eine schriftliche Benachrichtigung der betroffenen und beteiligten Grundstückseigentümer von der Auslegung erfolgt nicht.