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Offenburger Forderungen

 Quelle:  Stadt Offenburg

Das Ziel des Offenburger Aktionsprogramms vom 12. September 1847 im Salmen war eine schriftlich niedergelegte Verfassung, die bestimmte Grundrechte definiert, die Freiheitssphäre der Bürger garantiert und die Grenzen der Staatsgewalt festlegt.

 

Dies bedeutete eine Kampfansage an das bevormundende, den Bürger zum Untertan degradierende monarchische System. In seiner Wirkung hat es zukunftsträchtige Impulse für das rechts- und sozialstaatliche Verfassungsdenken im vorigen wie in diesem Jahrhundert gesetzt.

 

Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass die deutsche Nationalversammlung in der Paulskirche die Offenburger Forderungen weiterentwickelte. Die Weimarer Verfassung konnte sie teilweise verwirklichen. Unser heutiges Grundgesetz ist noch stark durch die Offenburger Forderungen geprägt.

 

Im Zentrum der Forderungen des Volkes stand das unveräußerliche Recht des menschlichen Geistes, seine Gedanken unverstümmelt mitzuteilen. Dieses Verlangen nach Geistes- und Pressefreiheit ist ein Eckpfeiler des demokratischen Verfassungsstaates. Die anderen, im Offenburger Dokument formulierten Freiheitsrechte kehren in ähnlicher oder verwandter Form im Grundgesetz wieder. Als da sind die Gewissens- und Lehrfreiheit, die Glaubensfreiheit, die Vereins- und die Versammlungsfreiheit. Um der damals üblichen politischen Strafjustiz das Handwerk zu legen, verlangte man nach Geschworenengerichten, später nach öffentlichen Gerichtsverhandlungen.

 

Die Abschaffung der Todesstrafe war eine Forderung der Paulskirche. Als Justizgrundrechte wurden dort die Unabhängigkeit der Richter, das Verbot von Ausnahmegerichten, die Öffentlichkeit der Gerichtsverfahren und nicht zuletzt die Trennung der Gewalten ausformuliert. Seither gilt der Grundsatz von der strikten Trennung der Rechtsprechung von Rechtspflege und Verwaltung.

 

 Quelle:  Stadt Offenburg