Prozess der Landschaftsplan-Neuaufstellung

Für die Verwaltungsgemeinschaft Offenburg wurde 1988 erstmals ein Landschaftsplan aufgestellt. Die Grundlagen haben sich seitdem entscheidend geändert, so sind inzwischen zahlreiche neue Europäische Schutzgebiete im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Offenburg ausgewiesen worden und es haben sich gravierende Änderungen der Naturausstattung beispielsweise durch Flächenumnutzungen (neue Siedlungsgebiete oder Infrastrukturen) oder Nutzungsänderungen in der Land- oder Forstwirtschaft ergeben. Dies hat eine Neuaufstellung des Landschaftsplans nötig gemacht. Eine Fortschreibung des Landschaftsplans wurde daher parallel zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans eingeleitet.

 

Der Landschaftsplanentwurf hat beim Aufstellungsprozess der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans eine wesentliche Grundlage für den Umweltbericht zum Flächennutzungsplan dargestellt. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB für den Flächennutzungsplan wurde als eigenständiges Dokument erarbeitet. Der Landschaftsplan bezieht sich wie der Flächennutzungsplan auf die gesamte Fläche der Verwaltungsgemeinschaft Offenburg.

 

Zwischenzeitlich wurde der Entwurf des Landschaftsplans überarbeitet und an die 1. Änderung des Flächennutzungsplans angepasst. Weiterhin wurden die erfolgten Gesetzesänderungen (u.a. Bundesnaturschutzgesetz-Novelle 2010) integriert. Es wurde auf die separat erfolgte Umweltprüfung des Flächennutzungsplans Bezug genommen.

 

Im Neuaufstellungs-Verfahren stehen noch die förmliche Offenlage und der anschließende Feststellungsbeschluss zur formalen Verabschiedung des Landschaftsplans aus.

 

Grundzüge des Landschaftsplanentwurfs

 
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