Richtlinien

Fachbereich Bürgerservice und Soziales

 

 

Richtlinien für die Vergabe

des Familienpasses, Sozialpasses und Seniorenpasses

 

 

 

Die Stadt Offenburg sieht sich in ihrer besonderen sozialen Verantwortung gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern und unterstützt mit dem Familienpass, dem Seniorenpass und dem Sozialpass Kinder und Jugendliche, Familien, Alleinstehende und Seniorinnen und Senioren bei deren Teilhabe am sozialen Leben und der gesellschaftlichen Integration. Niemand soll aus finanziellen Gründen auf die vielfältigen Erziehungs-, Betreuungs-, Bildungs- und Kulturangebote in der Stadt verzichten müssen. Die Unterstützung trägt zu einer lebenswerten sozialen Stadt bei und soll die Begünstigten ermuntern am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

 

 

A         Familienpass

 

Paare und Alleinstehende mit einem oder mehreren Kindern erhalten, sofern die  Einkommensgrenzen Familienpass nicht überschritten werden, für ihre berechtigten Kinder eine Kostenermäßigung beim Besuch der folgenden Einrichtungen / Veranstaltungen:

 

  • Kindergarten, Kindertagesstätte, Schülerhort
  • verlässliche Grundschule
  • Musikschule (gilt nur für kommunal geförderte Angebote)
  • Kunstschule
  • Volkshochschule beim Kinder- und Jugendlichenangebot
  • Stadtranderholung
  • Jugendsportfreizeitwoche
  • Ermäßigung bei der Essenspauschale in der Kita und beim Schülermittagessen entsprechend dem vom Gemeinderat verabschiedeten jeweils gültigen Preisblatt
  • Schwimmbäder: 1 Gutschein für eine Wertkarte 60 € mit 15 € Eigenbeteiligung für das Freizeitbad Stegermatt oder eine 10er Karte für das Strandbad Gifizsee ohne Eigenbeteiligung, pro Kind ab  4 Jahren

 

 

Die Ermäßigung richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen und ist in der


ersichtlich. Sie erfolgt nach der Familiengröße, abhängig von der Stellung der Kinder in der Geschwisterreihe. Es finden alle Kinder Berücksichtigung, für die zum Antragszeitpunkt Kindergeldberechtigung besteht. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Kinder zuhause wohnen oder nicht.

 

Familien mit Familienpass Stufen 1 und 2 erhalten darüber hinaus folgende zusätzliche Vergünstigungen für ihre berechtigten Kinder:

 

  • Schülerbeförderung: Unter Anrechnung eines Eigenanteils von 50 % je Schüler und Beförderungsmonat werden die restlichen Fahrtkosten beim öffentlichen innerstädtischen Nahverkehr für alle Schüler der Grund- und Hauptschulen, Förderschulen, Realschulen, Gymnasien und der beruflichen Vollzeitschule übernommen, sofern die einfache Wegstrecke von der Wohnung zur Schule in der Regel mehr als 2 km für Grundschüler und 3 km bei allen anderen Schularten beträgt; bei Schwerbehinderten entfällt die Wegstreckenbegrenzung. Gesetzliche Förderungen und Ermäßigungen nach den Richtlinien des Ortenaukreises sind vorrangig zu beanspruchen und anzurechnen. Die Gutscheine sind jeweils für das laufende Schuljahr zu beantragen und werden auf den betreffenden Schüler ausgestellt; sie sind nicht übertragbar. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist durch eine Schulbescheinigung nachzuweisen
  • Messe GmbH: Gutschein für einen kostenlosen Eintritt zur Oberrhein - Messe für Kinder ab sechs Jahren
  • Kulturelle Veranstaltungen: Gutscheine für zwei kostenlose Besuche einer kulturellen Veranstaltungen (nur für Kinder- und Jugendangebot) der Stadt Offenburg (Theater, Konzert, kommunales Kino) für Kinder ab drei Jahren
  • ÖPNV: Gutschein für eine TGO-Punktekarte für Kinder ab sechs Jahren pro Jahr

 

B        Sozialpass

Erwachsene bis zum vollendeten 59. Lebensjahr erhalten, sofern die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, einen Sozialpass. Der Sozialpass enthält folgende Vergünstigungen:

 

  • Volkshochschule: Gutschein für eine 100%-Ermäßigung bei Kursen, höchstens jedoch im Gesamtwert von 50 EUR pro Jahr
  • Messe GmbH: Gutschein für einen kostenlosen Eintritt zur Oberrhein-Messe
  • Schwimmbäder: Wahlweise 2 Gutscheine für eine Wertkarte 60 € mit 15 € Eigenbeteiligung für das Freizeitbad Stegermatt oder 1 Gutschein für eine 10er Karte für Erwachsene für das Strandbad Gifizsee ohne Eigenbeteiligung
  • ÖPNV: Gutschein für eine Punktekarte
  • Kulturelle Veranstaltungen: Gutscheine für zwei kostenlose Besuche einer kulturellen Veranstaltung der Stadt Offenburg (Theater, Konzert, kommunales Kino)
  • Stadtbibliothek Offenburg: kostenlose Mitgliedschaft
  • Städtische Ausstellungen: kostenloser Eintritt

 

C        Seniorenpass

Erwachsene ab dem 60. Lebensjahr erhalten, sofern die Einkommensgrenzen ( Seniorenpass ) nicht überschritten werden, einen Seniorenpass. Der Seniorenpass enthält folgende Vergünstigungen:

 

  • Volkshochschule: Gutschein für eine 100%-Ermäßigung bei Kursen, höchstens jedoch  im Gesamtwert von 50 EUR pro Jahr
  • Schwimmbäder: Wahlweise 3 Gutscheine für eine Wertkarte 60 € mit 15 € Eigenbeteiligung für das Freizeitbad Stegermatt oder 5 Gutscheine für eine 10er Karte für Erwachsene für das Strandbad Gifizsee ohne Eigenbeteiligung
  • ÖPNV:Gutscheine für  5 Punktekarten oder Preisreduzierung der Jahreskarte um 75 EUR (Gutschein) oder 12 Taxi-Gutscheine à 5 EUR
  • Kulturelle Veranstaltungen: Gutscheine für zwei kostenlose Besuche einer kulturellen Veranstaltung der Stadt Offenburg (Theater, Konzert, kommunales Kino)
  • Stadtbibliothek Offenburg: kostenlose Mitgliedschaft
  • Städtische Ausstellungen : kostenloser Eintritt

 

 

D        Einkommensbegriff, Nachweise

 

Es ist grundsätzlich das Jahresbruttoeinkommen des Antragstellers und des Partners zugrunde zu legen. Das maßgebliche Bruttoeinkommen umfasst den Gesamtbetrag aller Einkünfte. Zum Einkommen zählen auch Renten, Pensionen, Arbeitslosengeld u. ä. Negative Einkünfte z.B. aus Gewerbebetrieb oder Vermietung und Verpachtung dürfen nicht aufgerechnet werden). Nicht angerechnet werden Kindergeld, Elterngeld bis 300 Euro sowie Wohngeld.

 

Beim Familienpass wird das Einkommen des Kalenderjahres zwei Jahre vor dem Förderzeitraum (KiTa- /Schuljahr) berücksichtigt. Für den Sozialpass und den Seniorenpass ist das Einkommen der letzten drei Monate nachzuweisen. (z.B. aktuelle Lohnabrechnungen, Mieteinnahmen, aktueller Rentenbescheid, Nachweis über Mini-Job, etc)

 

Arbeitnehmer, Selbständige, Beamte und sonstige Einkommensbezieher werden grundsätzlich gleichbehandelt. Ihre unterschiedliche Belastung insbesondere bei den Abgaben für Krankheit, Rente, Arbeitslosigkeit und Pflege werden durch andere Bruttogrenzen berücksichtigt. Maßstab ist ein vergleichbares Nettoeinkommen bei der jeweiligen Familiengröße.

 

Einkommensänderungen im laufenden Förderzeitraum bleiben grundsätzlich ohne Auswirkung. Eine Ausnahme gilt bei besonderen Lebenssituationen wie eintretende Grundsicherungsbedürftigkeit oder Arbeitslosigkeit, Tod eines Familienangehörigen, Trennung oder Geburt eines Kindes.

 

Zum Nachweis der Anspruchsberechtigung müssen geeignete Unterlagen vorgelegt werden. Dies können sein:

 

  • Einkommensteuerbescheid, wenn keine Steuererklärung abgegeben wurde: Jahresverdienstbescheinigung (Dezemberabrechnung) oder Lohnsteuerbescheinigung
  • aktueller Bescheid des jobcenters bzw. des Amtes für Versorgung und Soziales
  • aktueller Rentenbescheid
  • für Kinder über 18: Nachweis Kindergeldberechtigung
  • für barunterhaltsberechtigte Kinder: Nachweis, dass Unterhalt bezahlt wird
  • andere Nachweise

 

Bei den aufgeführten Unterlagen handelt es sich um eine beispielhafte Aufzählung. Eventuell sind weitere Unterlagen notwendig.

 

 

E         Verfahren

 

  • Für alle Passarten gilt das Antragsprinzip. Die Anspruchsvoraussetzung ist jeweils jährlich nachzuweisen. Die Anträge sind bei der Stadt Offenburg, BürgerBüro, Fischmarkt 2, oder bei den Ortsverwaltungen in den Ortsteilen zu stellen
  • Der Familienpass ist vom 1. September bis 31. August (Schuljahr) gültig. Anträge, die im laufenden Monat gestellt werden, gelten rückwirkend ab dem 1. des Antragsmonates
  • Seniorenpass und Sozialpass haben eine Gültigkeit von einem Jahr nach Ausstellung.

 

 

F         Sonstiges

 

Ermäßigungen erfolgen in jedem Falle nachrangig nach allen gesetzlichen und sonstigen öffentlichen Leistungen. Die Förderungen wenden sich ausschließlich an Personen, denen für das entsprechende Angebot keine vorrangigen gesetzlichen Unterstützungen zustehen. Alle gewährten freiwilligen Leistungen der Stadt Offenburg können durch Beschluss des Gemeinderates erweitert, verändert oder aufgehoben werden.

 

Ausgestellte Pässe können für die Dauer ihrer Gültigkeit zurück verlangt werden, wenn falsche Angaben gemacht oder eine missbräuchliche Verwendung festgestellt wurde. Falsche Angaben führen zur Rückforderung der gewährten Ermäßigung und/oder zum Ausschluss von Leistungen. Die Stadt Offenburg behält sich vor, Strafanzeige zu erstatten. Verfallene oder verlorene Gutscheine oder Karten werden nicht ersetzt.

 

 

G        Inkrafttreten

 

Die Richtlinien treten zum 1.7.2017 in Kraft.