Schulkinderbetreuung und Hort

Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen an Grundschulen steigt - nicht nur in Offenburg - seit Jahren an. Eine im Jahr 2017 im Auftrag der Stadt durch die Hochschule Kehl bei Offenburger Eltern durchgeführte Befragung ermittelte den  Bildungs- und Betreuungsbedarf für Grundschulkinder und die damit verbundenen Wünsche der Eltern. Eines der Befragungsergebnisse war, dass neben den Angeboten an Ganztagsgrundschulen auch an Halbtagsgrundschulen verlässliche und hinsichtlich der Betreuungsdauer flexiblere Betreuungsangebote gewünscht werden.

Die Umsetzung der Ergebnisse für ein neues Schulkinderbetreuungsmodell sollte ursprünglich erfolgen, sobald das Land die Vorgaben zur Schulkinderbetreuung neu gestaltet hat. Leider gibt es aber bis heute noch keine neuen Vorgaben des Landes, weshalb gemeinsam mit Schulen und Elternvertretern die Zwischenlösung erarbeitet wurde, die seit dem Schuljahr 2019/20 bedarfsorientiert und flächendeckend umgesetzt wird. Sie wird nach einem Weiterentwicklungsprozess von einer abschließenden Schulkinderbetreuungs-Konzeption abgelöst. Dieser Prozess startet, wenn die grundlegenden Entscheidungen in Land und Bund getroffen wurden. Dann sollen z.B. auch die ergänzenden Betreuungsangebote an Ganztagsgrundschulen weiterentwickelt werden.  

 

Schulkinderbetreuung

 

Neben dem Hort (siehe unten) gibt es an den Halbtags-Grundschulen weitere Schulkinderbetreuungsangebote: Die Frühbetreuung und am Nachmittag bis 13 Uhr, 14 Uhr oder 15 Uhr sowie die Ferienbetreuung.

Hort

Der Hort ist ein nachmittägliches nicht-schulisches verlässliches Betreuungsangebot zur Betreuung und Bildung von Kindern im Grundschulalter an Schultagen bis 17 Uhr. In Abgrenzung zu anderen Schulkinderbetreuungsangeboten sind die rechtlichen Grundlagen des Hortes im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) zu finden, was unter anderem eine sog. Betriebserlaubnispflicht. zur Folge hat. Diese Betriebserlaubnis stellt sicher, dass in Kindergarten, Krippe oder Schulkindbetreuung im Hort eine Mindestqualität an personellen und räumlichen Anforderungen gegeben ist. Sie wird nur erteilt, wenn die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Die Stadt Offenburg stellt die erforderlichen räumlichen, fachlichen, konzeptionellen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen sicher. Das gibt Eltern und Verantwortlichen insb. im Hinblick auf die Qualität, den Schutz der Kinder und auch datenschutzrechtlich Sicherheit. 

Der Aufenthalt in den Horten der Stadt Offenburg soll den Kindern vor allem Freude machen. Wir legen dabei Wert auf ein qualitativ gutes Angebot, welches überwiegend von Fachkräften durchgeführt wird. Weitere Informationen zur den Inhalten und Rahmenbedingungen finden Sie in der Hort-Konzeption:

Quelle: Stefan Berndt, Stadt Offenburg

 

Die Kosten für die Hortbetreuung und die Kosten für das Mittagessen finden Sie in der aktuellen Satzung.

Neben den Horten an der Schule in den Ortsteilen bieten Kindertageseinrichtungen, die beiden Stadtteil- und Familienzentren Oststadt und Buntes Haus und die freien Träger Schneckenhaus und Klinikum die Hortgruppen sowohl in ihren Räumlichkeiten, als auch in den Räumen der Schulen an. In den elf pädagogischen Einrichtungen in Offenburg werden insgesamt 445 Hortplätze angeboten. Darüber hinaus gibt es auch an der Grundschule Fessenbach ein umfassendes Betreuungsangebot für Schulkinder.

 

Übersicht städtische Hort-Betreuungseinrichtungen 

 

Anzahl Plätze

Ansprechpartner/in

Hort im SFZ Buntes Haus 

 

100

Philip Basler

Hort im SFZ Oststadt

 

40

Elisabeth Nasri

Hort an der Schule Windschläg

 

25

Sevgi Lehmann

Hort an der Schule Rammersweier

 

50

Sabrina Richter

Hort an der Schule Zell-Weierbach

 

50

Melanie Sämann

Hort an der Schule Elgersweier

 

50

Stephanie Kiefer

Hort an der Schule Weier

 

25

Irmgard Krocker

Hort an der Schule Griesheim

 

25

Irmgard Krocker

Städt. Kindertagesstätte Zunsweier

 

40

Laureen Waldmann

 

 Darüber hinaus gibt es in Offenburg zwei weitere Horte in freier Trägerschaft: 

Hort

Träger

Plätze

Klinikum

Ortenaukreis

20

Schneckenhaus

Freie Kita Schneckenhaus e.V

20

 

Frühbetreuung  ab 7.30 Uhr

Umfang ca. eine Stunde längstens bis zum Beginn der zweiten Unterrichtsstunde. Bei entsprechendem Bedarf (mindestens 6 Kinder) kann die Frühbetreuung auch bereits ab 7 Uhr angeboten werden.

Betreuung bis 13, 14 oder 15 Uhr

Die Kinder werden nach Unterrichtsende bis zur jeweils gebuchten Uhrzeit verlässlich betreut. Die Betreuungsangebote kommen zustande, wenn jeweils mindestens sechs Kinder verbindlich für das Angebot angemeldet sind. Beim Hort gibt es eine Platzzahlbegrenzung.

Ferienbetreuung

Umfang: 30 Ferientage (9 Stunden täglich). Voraussetzung ist, dass eines der gesondert zu buchenden Betreuungsangebote an Schultagen genutzt wird. Achtung: Die 30 Betreuungstage in den Ferien sind in den Ortsteilen unterschiedlich festgelegt und werden dort frühzeitig von den Einrichtungen mit den Elternvertretern abgestimmt.  

Für alle Betreuungsformen an Schultagen gelten folgende Regeln:

  • Die Betreuungsangebote kommen zustande, wenn jeweils mindestens sechs Kinder verbindlich für das Angebot angemeldet sind.
  • Die Angebote vor und nach dem Unterricht werden separat gebucht und sind miteinander kombinierbar.
  • Alle Nachmittagsangebote beginnen nach Unterrichtsende.
  • Die verbindliche Anmeldung erfolgt einmalig zu einem festgelegten Termin im Frühjahr, frühestens im Jahr der Aufnahme in die Grundschule und bleibt bis zur Abmeldung bestehen.
  • Die Abmeldung erfolgt automatisch mit dem Ende der Grundschulzeit und ist jederzeit zum Schuljahresende möglich
  • Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit zum Ablauf des Folgemonats möglich
  • Das Ferienangebot steht für alle Kinder offen, für die ein Angebot an Schultagen gebucht wird
  • Der Wechsel in eine Betreuungsform mit längeren Betreuungszeiten innerhalb eines Schuljahres ist grundsätzlich möglich, sofern im gewünschten anderen Angebot innerhalb bestehender Gruppen noch Plätze frei sind.